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Steuerportale mit Sofortauszahlung – wo ist der Haken?

Steuererklärung fertig, Geld auf dem Konto – das geht. Problem ist aber nicht nur die Gebühr.

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Mühsam: alle Posten für die Steuererklärung zusammensuchen.
Mühsam: alle Posten für die Steuererklärung zusammensuchen. © Christin Klose/dpa

Von Sabine Meuter

Satte 1.095 Euro – so viel bekommen Steuerpflichtige nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt vom Fiskus zurückerstattet, wenn sie eine Steuererklärung einreichen. Bis das Geld auf dem Konto landet, können je nach Bundesland aber zwischen 50 und 69 Tage ins Land gehen, hat eine Erhebung des Portals Lohnsteuer kompakt ergeben.

Einige Steuerportale oder -apps versprechen deshalb: Wer seine Erklärung über sie erstellt, erhält einen Teil der errechneten Steuererstattung oft schon wenige Tage später auf sein Konto – und zwar nicht vom Fiskus, sondern vom Steuerportal. Den Rest gibt’s erst, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat.

Was sich zunächst gut anhört, sollten Verbraucher kritisch prüfen. Denn es werden bis zu 20 Prozent der Erstattung als Gebühr fällig. „Wenn man mit 2.000 Euro rechnet und dann 400 Euro an das Steuerportal zahlen muss, ist das eine recht teure Angelegenheit“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vor allem, wenn lediglich die Steuererklärung übermittelt wird und keinerlei Beratung erfolgt.

Blick ins Kleingedruckte

Wenn die Steuererklärung zunächst den Weg über eine Steuerberatungskanzlei nehme, sei die Gebühr deutlich höher. Ein Blick ins Kleingedruckte ist daher zu empfehlen. Darin sollte im Idealfall auch stehen, was passiert, wenn das Finanzamt von der selbst errechneten Summe abweicht und auf eine niedrigere Erstattung kommt.

Was passiert dann mit der bereits erhaltenen Sofortauszahlung? Wie schnell ist sie zurückzuzahlen, und werden womöglich sogar Zinsen dafür fällig?

Entscheidend ist auch, wie transparent sich das Steuerportal präsentiert, ob bei Rückfragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und ob eine Beratungsleistung angeboten wird. Das kann wichtig werden, wenn bei der Abgabe der Steuererklärung über das Portal etwas schiefläuft.

Rechtzeitig Einspruch einlegen

Zumindest die individuelle Beratung kommt bei Portalen und Apps mitunter etwas kurz. Hat das Finanzamt Rückfragen, sind Steuerpflichtige oft auf sich gestellt und müssen reagieren. „Diese Arbeit nimmt einem das Steuerportal nicht ab“, sagt Bauer. Spätestens die Überprüfung des Steuerbescheids bleibt jedoch in vielen Fällen den Steuerpflichtigen selbst überlassen. Und das kann wichtig werden.

„Erkennt das Finanzamt einen Posten nicht an, sollte der oder die Steuerpflichtige dagegen vorgehen und rechtzeitig Einspruch einlegen“, sagt Bauer. Aus ihrer Sicht ist die Nutzung von Software eher für einfach gelagerte Steuerfälle und IT-affine Menschen geeignet. (dpa)

SZ-Telefonforum

Wer darf was und wie viel für 2023 steuerlich geltend machen, und welche Nachweise sind dafür nötig? Beim SZ-Telefonforum beantworten Steuerfachleute Ihre Fragen. Sie erklären auch, wann Rentner eine Steuererklärung machen müssen. Auskunft geben Donnerstag, 21. März, von 14 bis 16 Uhr:

  • Jana Bauer, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. in Berlin: 0351 4864 2805
  • Antje Barth, Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. in Chemnitz: 0351 4864 2806
  • Martina Bruse, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. in Berlin: 0351 4864 2807