Merken

Genossenschaft zieht Weine zurück

Die Rücknahme betrifft den Jahrgang 2014. Die 2015er Weine werden noch nicht abgefüllt.

Teilen
Folgen
NEU!
© SZ-Archiv/C. Hübschmann

Meißen. Fünf Weine des 2014er Jahrgangs werden im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgenommen. Das teilte das Unternehmen am Mittwochabend mit. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen Rückruf, sondern um eine Rücknahmeaktion, die eigenverantwortlich von der Winzergenossenschaft gestartet wird. Es soll vorsorglich das weitere „in Verkehr bringen“ dieser Weine verhindert werden. Eine gesundheitliche Gefährdung geht jedoch von den jetzt aus dem Handel genommenen Weinen nicht aus.

Bei den Weinen sind die Grenzwerte für das Pflanzengift Dimethoat überschritten. 2015er Weine werden erst in Verkehr gebracht, wenn deren Unbedenklichkeit durch Analysen zweifelsfrei nachgewiesen ist, heißt es weiter.

In Absprache mit den Behörden

„Diese Entscheidung haben wir in enger Zusammenarbeit und in Absprache mit den zuständigen Behörden getroffen, um hier im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und auch im Sinne unseres eigenen Qualitätsmanagements zu handeln“, so Lutz Krüger, Geschäftsführer der Sächsischen Winzergenossenschaft.

Bei den betreffenden Weinen handelt es sich um:

  • 2014er Müller Thurgau (Literflasche - A.P.-Nr. 01 43 15)
  • 2014er Morio Muskat (A.P.-Nr. 01 18 15)
  • 2014er Scheurebe (A.P.-Nr. 01 48 15)
  • Sächsischer Landwein Bennoschoppen halbtrocken (L. 01 615)
  • Sächsischer Landwein Bennoschoppen trocken, rot (L. 01 115)

„Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, da durch das unverantwortliches Handeln einzelner die Arbeit von knapp 1 500 Winzern auf das Schlimmste diskreditiert wird und eine komplette Kulturlandschaft in ihrem Bestand gefährdet ist“, so Krüger. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde das Pflanzengift bei zwei Winzern unsachgemäß und verbotenerweise gegen die Kirschessigfliege eingesetzt. (SZ)