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Gericht hebt Fahrverbot für Todesfahrer auf

Ein Motorradfahrer hatte sterben müssen, weil ihm ein Senior auf der S 88 die Vorfahrt nahm. Der Rentner ging jetzt gegen das Urteil vor – mit Erfolg.

Von Kevin Schwarzbach
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Auch zwei Jahre danach erinnert am Abzweig Zschepa ein Kreuz mit Blumenschmuck an den tödlichen Unfall, der sich im Sommer 2017 dort ereignet hatte.
Auch zwei Jahre danach erinnert am Abzweig Zschepa ein Kreuz mit Blumenschmuck an den tödlichen Unfall, der sich im Sommer 2017 dort ereignet hatte. ©  Sebastian Schultz

Zeithain/Dresden. Der 82-jährige Zeithainer, der im Sommer 2017 beim Abbiegen auf der S88 nahe Zschepa einen entgegenkommenden Motorradfahrer übersehen und diesen mit seinem Auto tödlich verletzt hatte, muss seinen Führerschein doch nicht abgeben. Das hat jetzt das Landgericht Dresden entschieden – und damit das Urteil des Riesaer Amtsgerichts teilweise aufgehoben.

Das hatte dem Rentner in erster Instanz eine Geldstrafe von 6.000 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt. Dagegen war der Zeithainer in Berufung gegangen. Das Argument seines Anwalts: Der 82-Jährige habe sich in den Wochen nach dem tödlichen Unfall sofort gesundheitlich testen lassen.

Alle Untersuchungen hätten ergeben, dass er weiterhin fahrtüchtig sei. Damit sei die Vermutung, dass aufgrund irgendwelcher gesundheitlicher Einschränkungen im Straßenverkehr eine Gefahr von ihm ausgehe, hinfällig. Zudem verfehle das Fahrverbot, das als Denkzettel gedacht sei, mehr als zwei Jahre nach der Tat seinen Sinn und Zweck.

Diese Ansicht teilte auch die Kleine Strafkammer am Landgericht. „Es ist durchaus so, dass man die Sache mit unterschiedlichen Ansätzen angehen kann“, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Garmann. „Jedoch muss das Gericht, wenn es eine Nebenstrafe, wie etwa ein Fahrverbot, verhängt, auch berücksichtigen, dass diese eine Denkzettelfunktion hat.“ 

Mit Blick auf den Angeklagten stelle sich deshalb die Frage, wie sinnvoll ein solcher Denkzettel sei. „Er war bis zu jenem Vorfall und auch danach unfallfrei, ohne Verkehrsverstöße, ohne andere Vergehen. Es handelt sich um einen Mann, der einmal im Leben etwas getan hat, das sich keiner von uns wünscht“, so Richterin Garmann. 

Zudem habe der Zeithainer Reue gezeigt und glaubhaft versichern können, dass ihn der tragische Vorfall bis heute beschäftigt. In Kombination mit dem nachweislich guten gesundheitlichen Zustand des 82-Jährigen würde ein Fahrverbot deshalb seine beabsichtigte Wirkung verfehlen.

Nebenklageanwalt Andreas Michl, der die Angehörigen des getöteten Motorradfahrers vor Gericht vertrat, sah die Diskussion um das Fahrverbot dagegen etwas anders. „Meiner Auffassung nach dürfen wir die Wechselwirkung beider Strafen nicht übersehen“, argumentierte Michl. 

„Die Geldstrafe ist im Vergleich zu ähnlichen Fällen sehr, sehr, sehr milde ausgefallen.“ Dafür sei aber ein verhältnismäßig hohes Fahrverbot verhängt worden. Hebe man das nun nachträglich auf, komme der Angeklagte mit einem „Geschenk“ davon, kritisierte Michl. Außerdem sei das Urteil nicht nur den Angehörigen des 47-jährigen Motorradfahrers, sondern auch der Bevölkerung schwer zu verkaufen: „Da kommt schnell die Frage auf, warum man für zu schnelles Fahren ein Fahrverbot bekommt und für einen Tod nicht.“

Was die Öffentlichkeit über den Fall denke, dürfe bei der Urteilsfindung jedoch keine Rolle spielen, erklärte Richterin Bettina Garmann. „Das mag manchen komisch vorkommen. Doch rechtlich bleibt uns hier kein Spielraum“, so die Richterin. „Zumal ich nicht den Eindruck habe, dass der Angeklagte die Aufhebung des Fahrverbots als Freibrief versteht.“

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

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