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Neue Regeln für Erwerbsminderungsrente

Etwa 90.400 Sachsen beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Künftig können sie vor einer Jobaufnahme Rente und Gehalt parallel beziehen.

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Mit der neuen Probearbeit sollen keine finanziellen Einbußen verbunden sind.
Mit der neuen Probearbeit sollen keine finanziellen Einbußen verbunden sind. © Christin Klose/dpa

Von Rolf Winkel

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig ist, kann er eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten – vielen noch als Erwerbsunfähigkeit bekannt, kurz EU-Rente. Häufig sind es psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sowie orthopädische Beschwerden, die zu längeren Ausfällen führen.

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