Leben und Stil
Merken

Viele Pflegebedürftige in Sachsen lassen 125 Euro im Monat verfallen

Der sogenannte Entlastungsbetrag kann für Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Viele nutzen diese Leistung allerdings gar nicht.

Von Kornelia Noack
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Betreuung zu Hause ist für Pflegende und Pflegebedürftige eine große Herausforderung, bei der sie Unterstützung brauchen.
Die Betreuung zu Hause ist für Pflegende und Pflegebedürftige eine große Herausforderung, bei der sie Unterstützung brauchen. © Jana Bauch/dpa

Knapp 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Oft kümmern sich Angehörige, die selbst schon alt sind. Sie übernehmen nicht nur pflegerische Aufgaben, sondern auch Alltägliches wie Haushalt, Behördengänge, Besorgungen, Arzttermine und Beschäftigung. Um pflegende Angehörige dabei zu unterstützen, gibt es von der Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro – in allen Pflegegraden. Viele nutzen diese Leistung allerdings gar nicht.

Bei der AOK Plus, Sachsens größter Kasse, haben im vergangenen Jahr nur knapp 70 Prozent der 152.000 versicherten Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Anspruch genommen. Bei der Barmer in Sachsen waren es nur 60 Prozent. Die Techniker Krankenkasse verzeichnet immerhin eine wachsende Nachfrage. 82 Prozent der TK-versicherten Pflegebedürftigen nutzten die 125 Euro pro Monat – und damit 21 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Vier von fünf finanzierten davon zusätzliche Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes.

Abrufen können Pflegebedürftige und Angehörige das Geld außerdem für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Hinzu kommen sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote wie Bastelkurse, Bewegungsangebote oder Alltagsbegleitung durch Ehrenamtliche. Wer solche Leistungen erbringen und mit der Pflegekasse abrechnen darf, braucht dafür in der Regel eine Zertifizierung. Das Geld gibt es nicht im Voraus. Pflegebedürftige müssen in Vorleistung gehen und dann die Rechnungen einreichen.

Wie das genau funktioniert und bis wann der monatliche Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden kann, erklären Patientenberater bei der Telefonsprechstunde am 7. September von 15 bis 18 Uhr. Sie geben auch Auskunft, wofür Pflegende das Geld verwenden können und wo sie regionale Entlastungsangebote finden.