Lassen Sie uns einen Nachweis über die Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter zukommen. So oder so ähnlich klingen die Schreiben, die viele Beschäftigte in Sachsen gerade von ihrem Arbeitgeber erhalten. Egal, ob sie schon 40 Jahre im Dienst und ihre Kinder erwachsen sind oder sie frisch aus der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Der Grund sind Änderungen in der Pflegeversicherung. Diese treffen auch Rentner.
- Was ändert sich ab dem 1. Juli?
- Wer muss überhaupt Pflegebeiträge leisten?
- Wie hoch sind die Beiträge in Sachsen und bundesweit?
- Wie ändern sich die Beiträge ab Juli 2023?
- Liegen dem Arbeitgeber die Daten der Kinder nicht vor?
- Sind Beschäftigte verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren?
- Bis wann müssen die Nachweise über die Kinder erbracht werden?
- Wie viel Entlastung bringen die neuen Beiträge?
- Greifen die neuen Beiträge direkt ab Juli?
- Wie verhält es sich bei freiwillig und privat Versicherten?
Was ändert sich ab dem 1. Juli?
Weil die Ausgaben für die Pflege für Millionen Menschen immer teurer werden, soll eine Pflege-Reform mehr Geld in die Kassen spülen. Eine der Maßnahmen, die die Ampel-Koalition beschlossen hat, ist die Erhöhung der Beiträge für die soziale Pflegeversicherung. Dabei sollen künftig die Anzahl der Kinder sowie der Erziehungsaufwand stärker berücksichtigt werden. Und damit hier keine Infos verloren gehen, werden Beschäftigte um Auskunft gebeten. Auch für Rentner ändern sich die Beiträge.