Der Brief aus dem Gesundheitsamt - er hat die Gemüter erhitzt. In einem Schreiben an minderjährige Kontaktpersonen von Corona-Infizierten beziehungsweise deren Eltern weist der Landkreis die Betroffenen in drastischer Weise darauf hin, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sind und was zu tun ist, um niemanden einer Ansteckungsgefahr auszusetzen. Und wenn nicht, was dann droht. Ist das nun ein ganz normaler Vorgang, der von Amts wegen so formuliert sein muss, für den es aufgrund von Verwaltungsvorschriften keinen Spielraum gibt? Oder ein völlig überzogenes Schreiben, das durchaus auch feinfühliger und dennoch bestimmt sein Ansinnen hätte rüberbringen können?
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