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Görlitzer Polizisten schicken verurteilten Räuber und Dieb in Haft

Der Mann wollte von Polen aus einreisen. Doch es liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor. Bei der Grenzkontrolle endete so die Reise für ihn.

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Symbolfoto
Symbolfoto © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Mittwochvormittag ist ein polnischer Kastenwagen in der Kontrollstelle der Bundespolizei auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße beiseite und anschließend genauer unter die Lupe genommen worden. In dem Transporter saßen sieben Männer. Später reisten aber nur sechs weiter, denn der siebte kam in eine Justizvollzugsanstalt. Das teilt am Donnerstag Michael Engler mit, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.

Bei der Überprüfung der Personalien des 46-Jährigen kam ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft Mainz nach ihm fahndete. Dem in diesem Zusammenhang ausgestellten Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Worms wegen räuberischen Diebstahls zugrunde. Demzufolge war der Mann verurteilt, muss eine siebentägige Restfreiheitsstrafe verbüßen.

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Unabhängig von dem Haftbefehl hätte der 46-Jährige ohnehin nicht einreisen dürfen und wäre unmittelbar nach Polen zurückgewiesen worden. Schließlich hatte die Ausländerbehörde des Landkreises Alzey-Worms ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet. Der Versuch, trotz der bestehenden Einreisesperre nach Deutschland zu fahren, wird nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen für den Polen haben. Vor der Übergabe an die Justizbeamten ist er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt worden, so der Bundespolizeisprecher.