Görlitz
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Corona: Eltern bekommen Schulbus-Geld zurück

Grund dafür sind die Schulschließungen im vergangenen Schuljahr. Das Landratsamt erklärt, wen das betrifft und was dafür benötigt wird.

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Symbolbild © Archiv/André Schulze

Eltern von Schülern aus dem Landkreis Görlitz bekommen Teile ihres bereits gezahlten Geldes für den Schulbus-Verkehr im Schuljahr 2020/21 zurück. Darüber informiert Julia Bjar, Sprecherin des Landkreises Görlitz. Grund dafür ist, dass dieser Service durch den pandemiebedingten Schulausfall nicht in Anspruch genommen wurde. Die Erstattung erfolgt ausschließlich für ganze Monate, die von den Schulschließungen betroffen waren, und betrifft den Monat Januar 2021, erklärt Bjar.

An den Schulen fand ab dem 14. Dezember 2020 kein regulärer Schulbetrieb statt. Für die Schüler der Abschlussklassen (9./10. Klassen der Oberschulen, 11./12. Klassen der Gymnasien, 12./13. Klassen des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschulen) wurde dieser ab dem 18. Januar 2021 wieder aufgenommen. Die restlichen Schülergruppen wurden bis 29. Januar 2021 ins Home-Schooling geschickt.

Deswegen bekommen das Geld für Januar 2021 Eltern derjenigen Schüler zurück, die bis einschließlich 29. Januar 2021 im Home-Schooling unterrichtet wurden. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Ebenso gibt es nur dann Geld zurück, wenn die Eltern für das Schuljahr 2020/2021 bereits den gesamten Eigenanteil gezahlt haben und wenn kein Leistungsbezug nach SGB XII (3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt – Schülerbeförderungskosten) über Bildung und Teilhabe bezogen wurde.

Die Erstattung muss nicht gesondert beantragt werden. Eltern, die die Zahlung des Eigenanteils mittels Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier wird das Geld automatisch auf das angegebene Bankkonto überwiesen, so die Sprecherin.

Eltern, die den Eigenanteil per Überweisung gezahlt haben, werden gebeten, folgende Angaben bis zum 4. Februar 2022 an das Schul- und Sportamt des Landkreises Görlitz zu übermitteln (E-Mail, Postweg, Fax):

  • vollständiger Name des Schülers
  • Schule und Schülernummer des Schülers,
  • IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.

Bis Ende März sollen die Eltern dann das Schulbus-Geld zurückbekommen. In einem Brief werden sie darüber informiert, wie hoch der Betrag ist.