Einfacheres Planungsrecht: Bahnstrecke Görlitz-Cottbus könnte davon profitieren
Um die Bahnstrecke Görlitz-Cottbus schneller auszubauen und zu elektrifizieren, drängen Sachsen und Brandenburg auf Erleichterungen bei der Planung. Darauf zielt ein Gesetzentwurf, den beide Länder am Freitag im Bundesrat einreichen werden.
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Wie die Landesregierung in Dresden mitteilt, soll bei der Errichtung des zweiten Gleises auf bestehenden Strecken auf eine Variantenprüfung verzichtet sowie die Pflicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschränkt werden. Das betrifft in Sachsen neben der Strecke Görlitz-Cottbus auch Chemnitz-Leipzig.
Ebenso erhoffen sich die beiden Regierungen ein schnelleres Verfahren dadurch, dass Klagen gegen die Genehmigung sofort beim Bundesverwaltungsgericht landen und somit der Instanzenweg erheblich verkürzt wird. Und für alle Schienenvorhaben soll klar geregelt werden, dass der Bau und der Ausbau der Schieneninfrastruktur im öffentlichen Interesse stehen.
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Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig erhofft sich von dem neuen Gesetz Schwung in den zähen Planungs- und Genehmigungsprozessen. Ob und wann es aber Realität wird, ist unsicher: Denn dafür müsste der Bundestag dem Gesetz zustimmen.
Die Bahnstrecke Görlitz-Cottbus soll als Teil der Verbindung Berlin-Wroclaw im Rahmen des Kohleausstiegs für Schnellzugverbindungen bis 2038 ausgebaut werden. Noch in diesem Jahr soll eine Finanzierungsvereinbarung über die Planung abgeschlossen werden.