Görlitzer Porträt-Streit geht in die nächste Runde

Das Landgericht Görlitz hatte vor einer Woche entschieden - und die einstweilige Verfügung gegen das Görlitzer Modelabel Laba bestätigt: Inhaber Gerhard Zschau darf ein T-Shirt mit einem Linoldruck der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec nicht verkaufen. Nun ist auch Gerhard Zschaus Entscheidung gefallen: "Es wird nun doch das Oberlandesgericht", teilt er mit.
Modelabel geht in die nächste Instanz
Entstanden war der Streit um den Kunstdruck von Hanka Krawcec im Frühjahr. Gerhard Zschau hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bekleidung mit Werken von Oberlausitzer Künstlern entworfen. Rechtliche Probleme hatte es dabei nie gegeben, er nehme vorab Kontakt mit den Rechteinhabern an dem jeweiligen Werk auf, erklärte Zschau. Oftmals sind das Nachkommen. Bei der sorbischen Künstlerin Hanka Krawcec liegt der Fall anders. Sie starb 1990, ihr Werk gilt als verwaist. Das bestätigt das Sorbischen Museum in Bautzen.
Wie es zu dem Streit kam
Auf die Künstlerin war Gerhard Zschau Ende vorigen Jahres aufmerksam geworden, über das Buch „Hanka Krawcec“ von Milan Hrabal. Vor allem das Werk "Monika", ein Linoldruck von 1974, habe Interesse geweckt. Es handelt sich um ein Porträt, das auf eine Zeichnung aus den 60er-Jahren beruht. Dazu die Geschichte von Hanka Krawcec: Sie war die erste sorbische Berufskünstlerin, besonders ihre Grafiken wurden einem größeren Publikum bekannt. „Mir war dieses Werk sehr wichtig", so Zschau, "auch, weil Hanka Krawcec leider in der neuen sorbischen Generation in Vergessenheit geraten ist.“ Wie er es beschreibt, habe er auf mehreren Wegen versucht, sicherzustellen, ob es Rechteinhaber gibt oder nicht.
Aber aus der Richtung kam das Problem letztlich nicht. Sondern die Frau, die von Hanka Krawcec in ihren frühen Jugendjahren porträtiert wurde, meldete sich zu Wort. Ein T-Shirt bedruckt mit ihrem Konterfei aus frühen Jugendtagen - die sieht das Vorhaben als eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Im Mai erging eine einstweilige Verfügung gegen Laba, das T-Shirt, das zu dem Zeitpunkt bereits in einer Auflage von 100 Stück vorlag, nicht verkaufen zu dürfen.
Landgericht: Kommerz steht im Vordergrund
Vorige Woche bestätigte das Landgericht die Verfügung. Sie wolle es einfach nicht, eine Entscheidung aus dem Inneren, erklärte der Anwalt der über 80-jährigen Klägerin. Es ging um drei Punkte: die Frage der Erkennbarkeit der Frau heute über das Porträt von damals. Zweitens ob Persönlichkeitsrechte bestehen, die es der Frau unabhängig vom Zeitpunkt erlauben mitzubestimmen, wie ihr Bildnis verwendet wird, oder ob das höhere Interesse der Kunst gilt. Dass Hanka Krawcecs Werk Kunst ist, war vorm Landgericht unzweifelhaft. Doch drittens stand die Frage, ob künstlerische oder kommerzielle Aspekte im Vordergrund stehen - das T-Shirt sollte verkauft werden.
Zschau hat einen Teil der Urteilsbegründung veröffentlicht: Demnach wurde ein Ausnahmetatbestand nach dem höheren Interesse der Kunst ausgeschlossen, denn die Abbildung diene nicht ausschließlich der Kunst, „sondern im Wesentlichen – und damit im prägenden Umfang – dem kommerziellen Verkaufsinteresse des Beklagten.“
Als besonders sehen Gerhard Zschau und seine Anwältin den Fall vor allem, weil es sich nicht um ein Foto handelt, sondern um ein Porträt in Linolschnitt. Sie werfen die Frage auf: Wer dürfe ein solches Porträt, ob auf Leinwand, ein T-Shirt, eine Tasse oder in einem Buch gedruckt, verkaufen - eine Galerie, ein Museumsshop, ein Verlag? Eine der Fragen, die Zschau jetzt am Oberlandesgericht in Dresden geklärt haben möchte. Ihn belastet der Streit, teilt er auf seiner Internetseite mit: "Mittlerweile hat der Fall 'Monika' für mich persönlich und unternehmerisch bedrohliche Züge angenommen."