SZ + Görlitz
Merken

"Impfen macht frei" ist keine Volksverhetzung: Freispruch für Görlitzer Demo-Veranstalter rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft zieht eine Berufung gegen den Görlitzer Demo-Veranstalter Frank Liske zurück. Der frohlockte deswegen vor seinen Montagsdemo-Anhängern, erzählte ihnen aber nicht alles.

Von Marc Hörcher
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Frank Liske, Anmelder der Corona-Demo, stand im November bei zwei Terminen vor Gericht. Zwei der drei Anklagepunkte sollen in zweiter Instanz weiterverhandelt werden.
Frank Liske, Anmelder der Corona-Demo, stand im November bei zwei Terminen vor Gericht. Zwei der drei Anklagepunkte sollen in zweiter Instanz weiterverhandelt werden. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Der Freispruch für Montagsdemo-Veranstalter Frank Liske wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ist nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat ihre Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Das teilt Liskes Verteidiger, Rechtsanwalt Torsten Mengel, aus der Zittauer Kanzlei "Mengel, Schwitzky, Hitziger, Beckert", auf SZ-Nachfrage mit.

Vor Gericht stand Liske in erster Instanz bei bislang zwei Terminen im November - unter anderem, weil er eine Karikatur mit Holocaust-Bezug und dem Spruch "Impfen macht frei" auf seinem Facebook-Profil teilte. Auf diesen Punkt bezieht sich der jetzt rechtskräftige Freispruch. Ausschlaggebend dafür, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre Berufung zurückzog, ist: An den Oberlandesgerichten Dresden und Hamburg wurden unlängst ähnliche Fälle verhandelt, bei denen es ebenfalls darum ging, ob "Impfen macht frei" bereits volksverhetzend oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Sie endeten jeweils mit Freispruch. Zum Zeitpunkt, als die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen Liske stellte, gab es diese Urteile noch nicht.

Liske verkündete den Freispruch am Montag bei der vom Verfassungsschutz dem extremistischen Umfeld zugerechneten Demo auf dem Postplatz auch seinen Anhängern. "Den Rest klären wir auch noch", schob er hinterher, ohne inhaltlich näher darauf einzugehen. Damit kann nur Folgendes gemeint sein: Bei der Verhandlung hatte es noch zwei weitere Anklagepunkte gegeben. Sie lauten Beleidigung und Androhung einer Straftat.

  • Hier können Sie sich für unseren kostenlosen Görlitz-Niesky-Newsletter anmelden.

Zum einen hatte Liske in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizisten harsche Worte gewählt, beispielsweise geäußert, dass dieser Beamte seiner "Demokratiefeindlichkeit" montags "nachgehe". Zum anderen soll er in einem Kooperationsgespräch Vertretern von Polizei und Ordnungsamt gedroht haben. Es könne, wenn die Behörden gewissen Auflagen-Wünschen der Teilnehmer nicht nachkämen, „durchaus passieren, dass Autos brennen“, dass „an falscher Stelle die Hand ausrutsche“ und dass es „Tote gebe“, hatte Liske in diesem Gespräch geäußert. Der Demo-Veranstalter bestritt diese Aussagen vor Gericht nie. Er will sie aber als Warnung verstanden wissen, davor, dass ihm die Situation und die Kontrolle über die Demonstrierenden entgleite - und nicht als Drohung.

Über diese Fragen muss nach jetzigem Stand nach wie vor ein Richter am Landgericht Görlitz urteilen. Denn die Berufung der Staatsanwaltschaft in den beiden verbleibenden Anklagepunkten bleibt bestehen. Ein Termin dazu steht noch aus.