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Görlitz sperrt Inselweg wegen Baumfällungen

Für Privatleute sind Fällungen in der Zeit ab März verboten. Die Stadt dagegen sagt, es handle sich um Wald – und der könne auch jetzt noch abgeholzt werden.

Von Ingo Kramer
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Die Stadt Görlitz holzt außerhalb der Fällsaison Bäume am Viadukt ab. Doch nicht etwa aus Sicherheitsgründen, sondern um Sichtbeziehungen herzustellen.
Die Stadt Görlitz holzt außerhalb der Fällsaison Bäume am Viadukt ab. Doch nicht etwa aus Sicherheitsgründen, sondern um Sichtbeziehungen herzustellen. © Archivfoto: Pawel Sosnowski

Der Inselweg zwischen Stadion der Freundschaft und Obermühle in Görlitz ist diese Woche von Montag bis Freitag voll gesperrt – wegen Baumfällarbeiten.

Das verwundert manch einen Görlitz – heißt es nicht immer, gefällt werden darf aus Naturschutzgründen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar? Oder gelten die Regeln, an die sich Privatpersonen halten müssen, für die Stadt nicht? Zumal: Es handelt sich nicht etwa um Fällungen aus Sicherheitsgründen, sondern es geht darum, Sichtbeziehungen herzustellen.

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„Die Wiederherstellung der Sichtbeziehungen am Viadukt, unterhalb der Grünanlagen Friedenshöhe und Blockhausterrasse, konnte erst vergleichsweise spät beauftragt werden“, sagt der städtische Bauamtsleiter Torsten Tschage. Im Ausschreibungsverfahren der Stadt seien alle Aufträge an denselben Bieter gefallen – also beispielsweise auch die Fällungen auf dem Elisabethplatz, im Schellergrund, bei der Parkeisenbahn sowie von diversen Straßenbäumen im Stadtgebiet. Durch die anderen Aufträge von Baumfällungen habe das beauftragte Unternehmen im Februar Kapazitätsprobleme bekommen.

Da die anderen Maßnahmen zwingend bis 28. Februar abgeschlossen werden mussten, seien die Fällungen am Inselweg/Viadukt in den März geschoben worden. „Naturschutzrechtlich ist das möglich, da es sich bei den Weinberganlagen um Wald handelt“, sagt Tschage. Die Untere Naturschutzbehörde räume diese Möglichkeit unter der Voraussetzung ein, dass eine „ökologische Baubegleitung“ erfolgt.

Das heißt, es muss unmittelbar vorher sowie begleitend geprüft werden, ob es in den Bäumen, die gefällt werden sollen, besetzte Ruhe- und Fortpflanzungsstätten wie Nester, Höhlen und Spalten gibt und ob diese ge- oder zerstört werden könnten. Die vorherige Prüfung mit „negativem“ Ergebnis sei durch die Stadtverwaltung vorgenommen worden, die baubegleitende Prüfung erfolge durch die Baumfällfirma.