Silvester naht: Bundespolizei beschlagnahmt schon die ersten Polen-Böller
![Die Bundespolizei hat jetzt in zwei Fällen Feuerwerkskörper sichergestellt.](https://image.saechsische.de/784x441/5/p/5p99ngl8vd1ksm11pg2ensfqy5m0mllp.jpg)
Die Bundespolizei hat am Wochenende am Grenzübergang in Bad Muskau in zwei Fällen Feuerwerkskörper sichergestellt. Darüber informiert Ivonne Höppner, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Insgesamt seien es 90 Knaller gewesen. Bei einem 22-jährigen Deutschen wurde eine Packung Feuerwerkskörper mit 20 Knallern der Kategorie 3 festgestellt. Im Besitz einer erforderlichen Erlaubnis war er nicht. Im zweiten Fall hatte ein 13-jähriger Deutscher in einer Plastiktüte insgesamt 70 illegale Knallkörper.
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"Der Jugendliche gab an, dass er die Pyrotechnik auf
dem polnischen Markt gekauft hatte", sagt die Sprecherin. Auch hier handelte es sich um
Feuerwerkskörper der Kategorie 3. In beiden Fällen wurde die Pyrotechnik
sichergestellt und Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz erstattet. Neben dem Erlass eines Bußgeldbescheides müssen beide auch mit einem Gebührenbescheid der Bundespolizei rechnen.
Schließlich werden ihnen Transport und Vernichtung der sichergestellten, gefährlichen und illegalen Knaller
in Rechnung gestellt.
Zwei Männer sind illegal eingereist
Ein völlig anderes Delikt meldet Ivonne Höppner aus Görlitz: "Am Sonnabend nahm eine Streife der Landespolizei einen 49-jährigen Polen in Görlitz vorläufig fest." Der Mann wurde im City-Center beim Diebstahl erwischt und angezeigt. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Polizisten fest, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt. Zuständigkeitshalber wurde er an die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf übergeben. Die zuständige Ausländerbehörde hatte dem Polen bereits im Jahr 2019 das Recht auf Freizügigkeit entzogen. Er hätte bis 2024 nicht einreisen dürfen.
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Am Sonntagabend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in Görlitz am Stadtpark einen 44-jährigen Polen. Die Kontrolle ergab, dass auch gegen diesen Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt. Dem Verbot liegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Freizügigkeitsgesetz vor. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen eine bestehende Wiedereinreisesperre eingeleitet. Beide Männer wurden nach Polen zurückgeschoben und dürfen nun bis 2026 nicht mehr einreisen.