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Nächste Frist zum Führerschein-Umtausch endet

Im Kreis Görlitz müssen Tausende Führerscheine umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar. Wer wann dran ist und wie der Umtausch abläuft.

Von David Berndt & Sebastian Beutler
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Auch im Landkreis Görlitz haben etliche Menschen noch alte Führerscheine.
Auch im Landkreis Görlitz haben etliche Menschen noch alte Führerscheine. © Archivfoto: Steffen Unger

Die Zeit läuft bald ab: Menschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen ihren alten Papierführerschein bis zum 19. Januar umtauschen, falls sie das nicht schon getan haben. Die SZ erklärt, wer seinen Führerschein umtauschen muss, bis wann dafür Zeit ist, warum das nötig ist, wie das abläuft und was es kostet.

Wer muss seinen Führerschein im Kreis Görlitz tauschen?

Es müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Je nach Geburtsjahr oder Datum der Ausstellung gibt es für den Umtausch verschiedene Fristen. Aktuell läuft die Frist für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 ab. Betroffene Menschen, deren Führerscheine vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen diese bis zum 19. Januar umtauschen. Alle, die ab 1971 geboren wurden, haben noch ein Jahr mehr Zeit und müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Für die Geburtsjahre 1953 bis 1964 sind die Fristen bereits abgelaufen. Alle Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins Zeit bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Datum der Ausstellung. Bei sogenannten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richten sich die Umtauschfristen nach dem Datum der Ausstellung (siehe Kasten).

Wie erfolgt der Umtausch des Führerscheins?

Um den Führerschein im Landkreis Görlitz umtauschen zu können, müssen die betroffenen Einwohner zwingend persönlich im Landratsamt erscheinen. Je nachdem, wo man wohnt, hat man dazu fünf Möglichkeiten im Kreisgebiet:

  • Bürgerbüro Zittau, Neustadt 15
  • Fahrerlaubnisbehörde Niesky, Robert-Koch-Straße 1
  • Servicebüro Görlitz, Berliner Straße 37
  • Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20
  • Bürgerbüro Weißwasser, Dr.-Altmann-Straße 6.
  • Hier können Sie sich für unseren kostenlosen Görlitz-Niesky-Newsletter anmelden.

Das geht aber nur zu vorab vereinbarten Terminen. Diese Termine vergibt das Landratsamt telefonisch unter 03581 6635300. Zudem gibt es auf der Internetseite des Landkreises ein Terminbuchungsportal. Während der Online-Terminbuchung, so teilt das Görlitzer Landratsamt mit, erhält der Bürger Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, der Termin wird ihm anschließend per E-Mail zugesendet. Folgende Dokumente sind für den Führerscheinumtausch nötig:

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
  • biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweiskarten VK 30 (wurde bis Mitte 1982 ausgehändigt)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht im Landkreis Görlitz ausgestellt wurde.

Wer beim Führerscheinumtausch eine Fahrerlaubnisklasse, etwa für Lkw, verlängern will, muss eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchungsbescheinigung mitbringen. Eine Online-Beantragung des Umtauschs ist im Landkreis Görlitz nicht möglich.

Warum erfolgt der Umtausch und wie lange gilt der neue Führerschein

Der Umtausch der Führerscheine basiert auf EU-Recht. Die Europäische Union will dadurch einheitliche, fälschungssichere Dokumente, um Missbrauch zu verhindern. Alle Menschen, die ihren bisherigen Führerschein umtauschen, bekommen einen EU-Kartenführerschein. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig. Diese Befristung betrifft lediglich den Führerschein als Dokument. Die Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen; Prüfungen oder ärztliche Untersuchungen sind mit dem neuen Führerschein nicht verbunden.

Wie viele Führerscheine wurden im Kreis Görlitz schon umgetauscht?

Bis zum Freitag dieser Woche sind bereits 17.000 Fahrerlaubnisinhaber aufgefordert gewesen, ihre Dokumente umzutauschen. In den nächsten zwölf Monaten betrifft der Umtausch mindestens weitere 13.000 Personen, von ihnen haben bereits 700 den EU-Kartenführerschein beantragt oder erhalten.

Was passiert, wenn man die Frist zum Umtausch nicht einhält?

Wenn die Frist für den Umtausch abgelaufen ist, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die neuen Führerscheine werden in der Bundesdruckerei angefertigt. Bis sie zurück sind, dauert es etwa sechs bis acht Wochen. Der Umtausch kostet zwischen 24 und 50 Euro, je nachdem, ob ein neues Passbild, ein Gesundheitszeugnis etwa bei Lkw-Fahrern oder eine Versandkostenpauschale dazukommen.

Bis wann müssen die Kartenführerscheine getauscht werden?

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033