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Neuer Nieskyer Eiscafé-Pächter verliert Streit vor Gericht

Am helllichten Tage eskalierte ein Streit in Niesky. Jetzt fanden sich beide Seiten vorm Landgericht in Görlitz wieder. Das hat jetzt eine Entscheidung verkündet.

Von Frank Thümmler
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Am 1. September 2022 war die Polizei vor Ort und sprach unter anderem einen Platzverweis gegen den ehemaligen Pächter des Eiscafés aus.
Am 1. September 2022 war die Polizei vor Ort und sprach unter anderem einen Platzverweis gegen den ehemaligen Pächter des Eiscafés aus. ©  André Schulze (Archiv)

Der Streit um ein Nieskyer Eiscafe, der im September 2022 öffentlich eskaliert war, hat ein zumindest vorläufiges Ende gefunden - eines, das dem neuen Pächter nicht gefallen dürfte, einem in Niesky und Umgebung umtriebigen Unternehmer.

Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn, die Geldforderungen des klagenden Vereins inclusive der Zinsen zu erfüllen und obendrauf auch noch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zugleich wies das Gericht die Widerklage des neuen Pächters zurück, der damit sein Geld gegen die Rückgabe des gekauften Inventars komplett zurückwollte.

Bei der Übernahme des Cafés hatten der alte Pächter, ein Verein, und der neue Pächter einen Kaufvertrag über das Inventar des Cafés abgeschlossen. Es ging um Mobiliar und eine ganze Anzahl elektrischer Geräte, von einer Kaffeemaschine bis zum Wischsauger. Der Kaufvertrag sah eine Sofortzahlung von 10.000 Euro und dann 30 monatliche Raten á 500 Euro vor. Die Sofortzahlung und die ersten Raten leistete der neue Pächter noch, dann stellte er seine Zahlungen ein.

Im September 2022 platzte dem Vereinsvorstand der Kragen, fünf Männer rückten in Niesky an und begannen, in einem Akt von Selbstjustiz Stühle vom Freisitz des Cafés aufzuladen. Damals rief der neue Pächter die Polizei und schilderte: "Er drohte mir, mit einem Baseballschläger die Scheiben einschlagen zu wollen und mir nach dem Leben zu trachten". Er habe den Angreifer überwältigen und den Holzschläger in Sicherheit bringen können, so berichtete damals der neue Inhaber.

Die Polizei erteilte dem Angreifer einen Platzverweis. Zwei Monate später trat der neue Pächter vom Kaufvertrag zurück, weil das Inventar insgesamt mangelhaft gewesen sei, und stellte die Zahlungen endgültig ein. Dagegen hatte der Vorpächter und Verkäufer geklagt und nun in vollem Umfang recht bekommen.

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Richterin Schletter begründet das damit, dass der Rücktritt des neuen Pächters Anfang 2022 nicht wirksam geworden sei. Dafür hätten der neue Pächter zuvor die Mängel anzeigen und dem alten Pächter eine angemessene Frist einräumen müssen, die Mängel zu beheben. Schon die Mängelanzeige konnte der neue Pächter vor Gericht nicht nachweisen, erst recht nicht, dass eine Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt wurde.

Jene öffentlich gewordene Aktion des Vereins und früheren Pächters in Niesky, die am helllichten Tage versuchten, Stühle vom Freisitz des Cafés aufzuladen, sei nach Ansicht der Richterin nicht so zu werten, dass der Verkäufer selbst damit vom Kaufvertrag zurückgetreten sei. Es hätten also die formalen Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag gefehlt. Dementsprechend könne der Verein nach wie vor Zahlungen aus der Vereinbarung zum Kauf des Inventars verlangen.

Das Landgericht hat damit klargestellt, dass der neue Pächter nicht nur jene neun Raten á 500 Euro inclusive Zinsen zahlen muss, sondern auch alle weiteren Raten aus diesem Kaufvertrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.