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Gefährliche Schleusungen: Handy des Architekten liefert Beweise

Viereinhalb Jahre für sechs Schleusungen lautet das Urteil des Landgerichts Görlitz gegen den Mann, der zur Urteilsverkündung in Frauenkleidern erschien.

Von Frank Thümmler
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Am Görlitzer Landgericht wurde einem Architekten, der Menschen geschleust hatte, der Prozess gemacht.
Am Görlitzer Landgericht wurde einem Architekten, der Menschen geschleust hatte, der Prozess gemacht. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Das Urteil des Landgerichts Görlitz wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern gegen einen 50-jährigen Leipziger Architekten fiel höher aus, als es zu Beginn der Verhandlung ausgesehen hatte. Der Mann, der als "Crossdresser" zur Urteilsverkündung in einem schwarzen Frauenkleid erschien, erhielt eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe, nachdem am ersten Verhandlungstag ein Verständigungsvorschlag des Gerichts - vollumfängliches Geständnis gegen eine Strafe von maximal vier Jahren - gescheitert war. Dem Staatsanwalt war diese Strafe damals zu gering, dem Angeklagten zu hoch.

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