Das Urteil des Landgerichts Görlitz wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern gegen einen 50-jährigen Leipziger Architekten fiel höher aus, als es zu Beginn der Verhandlung ausgesehen hatte. Der Mann, der als "Crossdresser" zur Urteilsverkündung in einem schwarzen Frauenkleid erschien, erhielt eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe, nachdem am ersten Verhandlungstag ein Verständigungsvorschlag des Gerichts - vollumfängliches Geständnis gegen eine Strafe von maximal vier Jahren - gescheitert war. Dem Staatsanwalt war diese Strafe damals zu gering, dem Angeklagten zu hoch.
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