Wenn möglich, will der Kreis über den Winter ungenutzte Schullandheime nutzen, um minderjährige Flüchtlinge unterzubringen. "Wir sind in Gesprächen dazu", sagt Landrat Stephan Meyer (CDU). Kommen Minderjährige allein in Deutschland an, gehen sie nicht den Weg über die Erstaufnahmeeinrichtung und Zuweisung. Sondern zunächst ist der Kreis, in dem die Jugendlichen entdeckt werden, zuständig für die sogenannte vorläufige Inobhutnahme. Zu den ersten Aufgaben zählt etwa die Kontaktaufnahme zu den Eltern und die Suche nach Verwandten, die womöglich bereits in Deutschland leben, erklärte kürzlich die Sozialdezernentin Marina Weber. Bis geklärt ist, wie es für die Kinder und Jugendlichen weitergeht, ist der Kreis zuständig für die Unterbringung und Versorgung. Das funktioniere mittlerweile ob der gestiegenen Zahlen nicht mehr, schilderte Meyer jetzt.
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