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Landkreis Görlitz: Todesfall im Schützenverein

Über einen Todesfall sind die Mitglieder tief betroffen. Die Polizei ermittelt. Welche Auflagen gibt's für den Waffenbesitz und wer kontrolliert den Umgang?

Von Constanze Junghanß
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Für den Waffenbesitz gibt's klare Regeln.
Für den Waffenbesitz gibt's klare Regeln. © Archiv/Patrick Pleul/dpa

Der Schock bei den Reichenbacher Schützen sitzt tief. Sie trauern um eins ihrer Mitglieder. Ein Schützenbruder starb durch Suizid mit einer Sportwaffe, wie Vereinspräsident Guntram Tillack bestätigt. "Wir müssen mit dieser Sache leben", sagt er und auch, dass der Tod des Mannes "unendlich bedauerlich ist." Die Vereinsmitglieder sind tief betroffen.

Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen äußert sich die Polizei nicht zu dem Tod des Mannes. Nur soviel: Ende November fand im Schöpstal ein Polizeieinsatz statt. "Hintergrund war eine ums Leben gekommene Person", sagt Polizeisprecher Kai Siebenäuger. "Wenn die Umstände des Ablebens unklar sind, wird ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet." Weitere Hintergründe seien Gegenstand dieses.

Sportschützen dürfen Lang- und Kurzwaffen nutzen, die laut der Sportordnung des übergeordneten Schützenverbandes zugelassen sind, heißt es seitens des Landkreises auf Nachfrage. "Alle Waffen und Sportgeräte sind im örtlichen sowie im nationalen Waffenregister registriert, so auch die der Schützenvereine", erläutert Kreissprecherin Franziska Glaubitz. Derzeit sind 77 Lang- und Kurzwaffen für die Schützenvereine beim Landkreis Görlitz eingetragen. Solche vereinseigenen Waffen können nach Angaben der Kreissprecherin sowohl im Vereinsgebäude als auch bei Sportschützen zu Hause aufbewahrt werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis geeigneter Waffenschränke. "Ein Schützenverein muss vor Waffenlagerung im Vereinsgebäude zusätzlich ein Aufbewahrungskonzept zur sicheren Verwahrung nachweisen", sagt Franziska Glaubitz. Der Landkreis führe im Zuge der Überprüfung der Schießstände entsprechende Kontrollen durch. Diese Prüfungen finden regelmäßig statt – alle vier Jahre.

Der Reichenbacher Verein hat mehr als 70 Mitglieder, darunter Görlitzer und Königshainer Schützen. Und es gibt im Kreisgebiet weitere zehn Schützenvereine zwischen Niesky und Zittau. Da erscheint die Zahl der registrierten Sportwaffen niedrig. Doch einerseits, so erläutert ein Reichenbacher Mitglied, würden gar nicht alle Schützen im Verein selber schießen. Im Reichenbacher seien das etwa die Hälfte der Mitglieder. Außerdem hätten die Schützenvereine in der Regel selbst weniger als zehn eigene Sportwaffen. Die meisten würden privat für den Vereinssport gekauft und dafür benötige es wiederum zwingend eine Waffenbesitzkarte, berichtet der Mann.

Von diesen gibt es im Kreis ungleich mehr. Bis Ende November 2021 waren im Landkreis Görlitz 3.374 solcher Dokumente registriert. "In den letzten Jahren ist ein leichter Anstieg der Anzahl der Waffenbesitzkarten zu verzeichnen", so Franziska Glaubitz. Auf eine Person können mehrere Waffenbesitzkarten angemeldet sein.

Der Umgang mit Waffen eines angehenden Sportschützen wird laut der Kreissprecherin durch die Schützenvereine, den Schießleiter und Standaufsichten bereits während der zwölfmonatigen Mitgliedschaft kontrolliert. Vorgeschrieben ist auch eine Sachkundeprüfung, die eine Voraussetzung zur Beantragung einer eigenen Waffe ist. "Die persönliche Eignung wird bei Antragstellung von der zuständigen Behörde im Ordnungsamt geprüft", sagt Franziska Glaubitz. Eine psychische Begutachtung gebe es nicht. Wobei Personen, die das 21. beziehungsweise 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für den Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ein amtsärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen müssten.

Wenngleich die Schützen "harte Auflagen durch das Waffengesetz" hätten, wie Vereinspräsident Tillack sagt, könne eine solche Tat wie in Reichenbach nicht verhindert werden. "An das Waffengesetz halten wir uns", betont er. Der Vorfall, der nicht auf dem Vereinsgelände passierte, werde intern noch ausgewertet. Im Moment können die Schützen wegen der Corona-Regelungen nicht zusammenkommen.

Anmerkung der Redaktion: Um Nachahmungen zu vermeiden, berichten wir in der Regel nicht über Suizide, es sei denn, sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen unter 0800 1110111 und 0800 1110222 oder auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.