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Görlitzer muss wegen Polenböller 1000 Euro Strafe zahlen

Die Knaller-Saison geht wieder los. Dieses Jahr verläuft sie bisher recht ungewöhnlich.

Von Jens-Rüdiger Schubert & Ingo Kramer
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Andreas Behnisch vom Zoll zeigt beschlagnahmtes Silvester-Feuerwerk aus Polen.
Andreas Behnisch vom Zoll zeigt beschlagnahmtes Silvester-Feuerwerk aus Polen. © Patrick Pleul/dpa (Archiv)

Hinter der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf liegt ein ungewöhnlich ruhiges Wochenende – jedenfalls, wenn es um Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz geht. „Wir hatten keinen einzigen Fall, bei dem jemand verbotene Pyrotechnik mitgeführt hat“, sagt Pressesprecher Michael Engler. Das sei zu dieser Jahreszeit ungewöhnlich: „In anderen Jahren hatten wir Ende November viele Verstöße, dieses Jahr ist es bisher recht ruhig“, so Engler. Konkret gab es voriges Jahr zwischen Hagenwerder und Bad Muskau 69 Fälle, bei denen jemand mit verbotenen Böllern erwischt wurde, darunter 36 zwischen Oktober und Dezember. Dieses Jahr sind es bis jetzt erst 20 Fälle, darunter vier im November.

Das Problem: Die in Polen erworbenen Knallkörper und Böller sind in der Regel in Deutschland nicht zugelassen, die Einfuhr ist strafbar. Einerseits besitzen sie nicht die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, und andererseits erfordern sie in der Regel auch besondere Befähigungsnachweise. „Wenn sie zugelassen sind, gehören sie meist zu den heftigeren Kategorien 3 und 4“, sagt Engler. Die aber darf in Deutschland nur zünden, wer eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis hat. „Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem jemand diese Erlaubnis vorweisen konnte“, sagt Engler. Letztlich macht sich jeder strafbar, der keine Berechtigungen besitzt, wenn er diese Art von Knallern oder Böllern nach Deutschland einführt. Eine Anzeige und ein gerichtliches Verfahren sind dann wohl nicht mehr vermeidbar.

Ein solcher Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht Görlitz verhandelt. Der Beschuldigte, ein 43-jähriger Görlitzer, ist bereits wegen einer ganzen Reihe von Straftaten und Haftstrafen gerichtsbekannt. Jetzt kommt der strafbare Umgang und Verkehr sowie die strafbare Beförderung und Einfuhr nach dem Sprengstoffgesetz dazu. Er wurde mit 124 Silvesterknallern erwischt, die er zuvor in Polen erworben hatte. Das brachte ihm eine Geldstrafe von 1080 Euro und einen weiteren Vermerk in seiner Strafkartei ein.

Nach Auskunft von Engler verschickt zusätzlich auch die Bundespolizei Rechnungen, und zwar für Sicherstellung, Transport und fachgerechte Vernichtung der Pyrotechnik. „Allein im Jahr 2016 haben wir über 7000 Euro Gebühren vollstreckt“, sagt er. Jeder, der gegen das Gesetz verstößt, erhält einen solchen Bescheid mit einer zwei- bis vierstelligen Summe – plus das Strafverfahren. „Und noch ein dritter Grund spricht gegen die polnischen Böller: Sie sind wirklich gefährlich“, sagt Engler. Sein Tipp: Wer zu Silvester knallen will, sollte ausschließlich im deutschen Fachhandel kaufen, wo es nur zugelassene Knallkörper der Kategorien 1 und 2 gibt.