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Großenhain: Verfahren gegen Montagsspaziergänger eingestellt

Ein älteres Ehepaar aus der Röderstadt hatte einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft widersprochen – einer von ihnen muss trotzdem zahlen.

Von Manfred Müller
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Die Montagsspaziergänge gehörten insbesondere zur Corona-Zeit zum Stadtbild.
Die Montagsspaziergänge gehörten insbesondere zur Corona-Zeit zum Stadtbild. © Foto: Thomas Riemer

Großenhain. Er sitzt wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auf der Anklagebank, sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Doris und Ernst L. hatten im Juli 2022 an einem unangemeldeten „Montagsspaziergang“ durchs Großenhainer Stadtzentrum teilgenommen. Dabei soll der 75-Jährige den Polizisten, die die Demo begleiteten, dadurch aufgefallen sein, dass er nicht nur an der Spitze des Zuges lief, sondern auch als eine Art Lotse für die etwa 75 Teilnehmer fungierte. Fortan betrachteten ihn die Beamten als Rädelsführer und hatten ein Auge auf ihn. In der Salzgasse sprach ihn ein Polizist an und wollte die Personalien feststellen. Ernst L. erklärte, er habe keinen Ausweis dabei und im Übrigen wolle er sich nicht mit dem Ordnungshüter unterhalten. Als er sich zum Gehen wandte, nahm mehrere Beamte den alten Herren in den Polizeigriff und brachten ihn zu Boden. So schildert es zumindest der Angeklagte. Seine Frau erlebte die Geschehnisse unmittelbar mit. „Lassen Sie meinen Mann los!“, schrie Doris L. die Polizisten an. Sie soll dabei einem von ihnen in den Arm gefallen sein, was sie allerdings bestreitet. Das brachte der heute 73-Jährigen die Widerstands-Klage ein.

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