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Behinderung schützt nicht vor Strafe

Ein Großenhainer konsumiert Kinderpornografie. Vor Gericht findet seine geistige Einschränkung zwar Beachtung. Schuldunfähig ist er aber nicht.

Von Manfred Müller
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Symbolfoto © Symbolfoto: Peter Förster/dpa

Großenhain. Ob er verstanden habe, warum er gerade verurteilt worden sei, fragt Richter Herbert Zapf den Delinquenten nach dem Schuldspruch. Manuel Z. (Name geändert) blickt unsicher auf. Er hat gerade eine Bewährungsstrafe bekommen, weil er mit seinem Mobiltelefon kinderpornografische Bilder und Videos heruntergeladen und angeschaut hat. Die betroffenen Kinder würden durch die sexuellen Handlungen schwer in Mitleidenschaft gezogen, belehrt ihn der Richter. Manche litten ihr Leben lang darunter. Dass es dieser Erklärung bedarf, hat mit der Behinderung des 35-Jährigen zu tun. Ein Sachverständigen-Gutachten bescheinigt ihm eine Gehirnschädigung, die kein logisches und planvolles Denken ermöglicht.

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