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Bewährungsstrafe für Großenhainer Stalker

Ein 49-Jähriger und seine Ex-Gefährtin pflegen ein seltsames Hobby – sie zeigen sich gegenseitig an. Die wirklichen Straftaten begeht der Mann.

Von Manfred Müller
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Nachstellen, aber auch schwerere Straftaten, wurden einem 49-Jährigen zur Last gelegt.
Nachstellen, aber auch schwerere Straftaten, wurden einem 49-Jährigen zur Last gelegt. © Agentur

Großenhain. Wegen Nachstellung ist René D. zwar nicht angeklagt. Aber verfolgt hat er seine ehemalige Lebensgefährtin schon. Er tauchte mitten in der Nacht auf, wenn sie nach einem Barbesuch nach Hause ging, um „etwas zu klären“. Er bedrängte sie, wenn sie irgendwo jobbte. Und er will sogar beobachtet haben, dass sie spätabends betrunken mit ihrem Auto gegen einen Betonpoller gefahren ist. Das bringt ihm allerdings eine Anklage wegen falscher Verdächtigung ein. Als er die Sache online angezeigt und ein Foto vom beschädigten Fahrzeug mitgeschickt hat, werden die Polizisten im Großenhainer Revier nämlich stutzig. War doch genau dieses Auto zwei Tage zuvor in einen Auffahrunfall verwickelt, bei dem dieselben Schäden am Heck fotografisch dokumentiert wurden.

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