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Geflügelpest in Böhla b. O. angekommen

Ein Hobbyhalter in der Gemeinde Schönfeld hat den Fall ans Veterinäramt gemeldet. Erste Vorkehrungen wurden getroffen.

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In Böhla b. O. gibt es einen Verdachtsfall von Geflügelpest.
In Böhla b. O. gibt es einen Verdachtsfall von Geflügelpest. © Symbolbild: Heike Heisig

Böhla b. O. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen kann den Verdachtsfall der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Ortsteil Böhla bei Ortrand der Gemeinde Schönfeld bestätigen. Es handelt sich um einen Fall in einer Nutztierhaltung als Hobby. Erste tierseuchen-rechtliche Maßnahmen sind ergriffen worden, teilt das Landratsamt auf SZ-Nachfrage mit. Weitere werden nach Vorliegen des abschließenden Befundes in den kommenden Tagen erfolgen und entsprechend veröffentlicht.

Gegenwärtig gilt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel vom 18. März. Stallpflicht ist demnach u.a. in der Stadt Großenhain, Gemarkungen Skassa, Kleinraschütz, Großenhain (tlw.); in der Gemeinde Priestewitz: Gemarkungen Medessen und Porschütz sowie in der Gemeinde Ebersbach: Gemarkungen Bieberach, Cunnersdorf, Freitelsdorf, Niederrödern, Oberrödern und außerdem in der Gemeinde Schönfeld: Gemarkung Schönfeld und der Gemeinde Thiendorf: Gemarkungen Zschorna, Tauscha, Lötzschen (tlw.), Dobra (tlw.), Sacka, Stölpchen und Welxande angeordnet. Die Verfügung ist auf der Website des Landkreises Meißen unter Aktuelles/Bekanntmachungen zu finden. (SZ/krü)

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