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Bewährungsstrafe für Cannabis-Pflanzer

Ein Großenhainer baut Hanf an, um seine Rückenschmerzen zu betäuben – vor Gericht gilt das aber immer noch als Straftat.

Von Manfred Müller
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Cannabis zur Schmerzlinderung kann verschrieben werden. Noch ist es nicht legal.
Cannabis zur Schmerzlinderung kann verschrieben werden. Noch ist es nicht legal. © SZ-Archiv/Pixabay

Großenhain. Gesetz ist Gesetz – auch wenn die Politik beabsichtigt, einen bestimmten Straftatbestand abzuschaffen. Deshalb bleibt der Justiz nicht viel Spielraum, wenn es um Delikte im Zusammenhang mit der Droge Cannabis geht. Deren Legalisierung wird zwar angestrebt, ist aber immer noch nach dem Betäubungsmittelgesetz zu ahnden.

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