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Großenhainer Garagen bleiben Eigentum der Erbauer

Vor einer Beratung mit Stadträten und Betroffenen lenkte der Aufsichtsrat ein: Es gibt keinen Eigentumswechsel, aber eine Entgelt-Erhöhung ab 2024.

Von Kathrin Krüger
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Bernd Ueberfuhr war Verhandlungsführer der Großenhainer Garagenbesitzer in der Ausschusssitzung mit Stadträten und der GWVB.
Bernd Ueberfuhr war Verhandlungsführer der Großenhainer Garagenbesitzer in der Ausschusssitzung mit Stadträten und der GWVB. © privat

Großenhain. Überraschende Wende im Großenhainer Garagenstreit: Alles bleibt, wie es war. Die Erbauer und Eigentümer, die ihre Garage schon seit DDR-Zeit hegen und pflegen, müssen sie nicht an die Großenhainer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft (GWVB) abgeben. Das ist das Ergebnis einer vereinbarten Beratung von Betroffenen mit Stadträten und Vertretern von Verwaltung und GWVB. Der GWVB bleiben zwar die Grundstücke übertragen, die Garagen selbst gehen aber nicht an die städtische Gesellschaft über. Damit sind auch keine Entschädigungen nötig.

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