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Käferholz darf verbrannt werden

Waldbesitzer dürfen sogenanntes Schadholz im Wald beseitigen. Doch sie müssen Auflagen beachten. Was sagt die Feuerwehr dazu?

Von Kathrin Krüger
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Feuer im Wald ist erlaubt, wenn die Waldbrandwarnstufe nicht dagegensteht. Doch die Feuerwehr im Landkreis rät Waldbesitzern davon ab.
Feuer im Wald ist erlaubt, wenn die Waldbrandwarnstufe nicht dagegensteht. Doch die Feuerwehr im Landkreis rät Waldbesitzern davon ab. © Rocci Klein

Großenhainer Land. Es geschah einen Tag vor Heiligabend südlich von Dresden in Glashütte. Dort mussten die Kameraden ein Feuer im Wald löschen, weil der Waldbesitzer Schadholz verbrannte. Dies diene dem Ziel, den Wald vor Forstschädlingen wie Borkenkäfer zu schützen, hieß es in Glashütte zur Begründung. Tatsächlich dürfen Eigentümer laut Sächsischem Waldgesetz auf ihrem Waldgrundstück anfallendes Schadholz verbrennen. Allerdings müssen sie dabei Regeln einhalten, was der betreffende Forsteigner versäumt hatte.

"Feuerstellen sind nur unter Aufsicht zu betreiben", sagte ein Sprecher des Kreisfeuerwehrverbandes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Der Betreiber müsse Löschgeräte und Löschmittel vor Ort haben. Während des Abbrennens hat er sicherzustellen, dass keine Gefahr für umliegende Bereiche ausgeht. Letztlich müsse er auch auf eine mögliche Ausbreitung reagieren können. Und am besten ist das Feuer angemeldet. Sonst kann ein Feuerwehreinsatz um die 1.000 Euro Kosten verursachen.

Allgemeinverfügung bis 2023

Passiert so etwas auch in unseren Wäldern? Hatte doch Sachgebietsleiter Detlef Albrecht vom Kreisforstamt jüngst im Amtsblatt des Landkreises darauf hingewiesen, dass man "den Borkenkäfern im Winterschlaf an den Kragen gehen" soll. Bis Ende März müssten geschädigte Bäume aus dem Wald entfernt werden, "um einen erneuten Ausflug und Neubefall im kommenden Frühjahr zu verhindern", so Albrecht. Die derzeitige Schadholzsituation in den Wäldern des Landkreises erfordere die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Waldeigentümer, forstliche Unternehmer, Staatsbetrieb Sachsenforst und untere Forstbehörde. Gegebenenfalls auch mittels Feuer?

Dem Landkreis zufolge gäbe es gerade jetzt in den Wintermonaten "umfangreiche Aktivitäten, wie das seit Jahrhunderten getan wird", um Schadholz zu beräumen. "Die allermeisten Waldbesitzer sind stolz auf ihr Eigentum, welches über Generationen mit harter körperlicher Arbeit gepflegt und unterhalten wurde." Aber der massive Schadholzanfall übersteige oft die Kräfte und Kapazitäten der beteiligten Familien und der forstlichen Unternehmen. Das bestätigt der Oelsnitzer Forstbesitzer Joachim Rothe: "Es gibt nur wenige Forstunternehmen, die infrage kommen." Die Bereitschaft, sich in Waldbetriebsgemeinschaften zusammenzuschließen, sei immer noch sehr gering.

Was also tun Waldbesitzer, wenn die Holzpreise sinken und nicht mehr die Aufarbeitungskosten decken? Stammholz werden sie sicher nicht verbrennen, sondern Äste und Strauchwerk. "Das Verbrennen von Schlag-Abraum, also Holzabfälle, die bei der Aufarbeitung entstehen und die mit Schadorganismen befallen sind, entspricht als nicht chemische Bekämpfungsmaßnahme der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz", so die untere Forstbehörde. Wenn die Menge so groß sei, dass eine Verrottung nicht möglich und das Verbringen aus dem Wald unzumutbar ist, "darf es zur Verhinderung eines weiteren Käferbefalles verbrannt werden." Dies ist in einer Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 28. April 2020 befristet bis 31. Mai 2023 geregelt. Von der rechtlichen Möglichkeit werde in unserem Landkreis laut Detlef Albrecht aber selten Gebrauch gemacht, "und schon gar nicht zur waldbrandgefährdeten Zeit". Eine Statistik wird dazu leider nicht erhoben.

Mit Hinweis Waldbesitzer aktivieren

Kreisbrandmeister Ingo Nestler sagt, dass ihm keine derartigen Feuer im Wald bekannt sind. "Da müssen wir auch an die Vernunft der Leute appellieren", so Nestler. Er denkt, dass die Massen an vom Borkenkäfer befallenem Schadholz "personell nicht einfach zu händeln sind". Doch Brandrodung sei gefährlich durch Funkenflug und Wind. Nestler schlägt eine bessere Alternative vor: Interessierte Käufer von Kamin- oder Bauholz könnten dem Forstbesitzer anbieten, das Holz selbst aus dem Wald zu holen. Das würde gerade ältere Eigentümer entlasten.

Denn vereinzelte Waldbesitzer erhalten demnächst einen forstaufsichtlichen Hinweis, der ihre Schadholzberäumung in Gang bringen soll. Wie die Forstbehörde erklärt, sei das kein Verwaltungsakt. Der Hinweis solle lediglich helfen, "die Prioritäten im Arbeitseinsatz entsprechend zu ordnen und festzulegen". Aufgrund dieses Hinweises kommen hoffentlich, so die Forstbehörde, Gespräche zwischen Waldbesitzern und den Revierförstern zustande, um Schadholzberäumung zu starten, "wo sie bisher noch nicht begonnen wurde."

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