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Käferholz darf verbrannt werden

Waldbesitzer dürfen sogenanntes Schadholz im Wald beseitigen. Doch sie müssen Auflagen beachten. Was sagt die Feuerwehr dazu?

Von Kathrin Krüger
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Feuer im Wald ist erlaubt, wenn die Waldbrandwarnstufe nicht dagegensteht. Doch die Feuerwehr im Landkreis rät Waldbesitzern davon ab.
Feuer im Wald ist erlaubt, wenn die Waldbrandwarnstufe nicht dagegensteht. Doch die Feuerwehr im Landkreis rät Waldbesitzern davon ab. © Rocci Klein

Großenhainer Land. Es geschah einen Tag vor Heiligabend südlich von Dresden in Glashütte. Dort mussten die Kameraden ein Feuer im Wald löschen, weil der Waldbesitzer Schadholz verbrannte. Dies diene dem Ziel, den Wald vor Forstschädlingen wie Borkenkäfer zu schützen, hieß es in Glashütte zur Begründung. Tatsächlich dürfen Eigentümer laut Sächsischem Waldgesetz auf ihrem Waldgrundstück anfallendes Schadholz verbrennen. Allerdings müssen sie dabei Regeln einhalten, was der betreffende Forsteigner versäumt hatte.

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