Würschnitz/Laußnitz. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes im Landkreis Bautzen schon am 13. Juli in wesentlichen Teilen bestätigt: Die Auflagen gegen die Baumbesetzer in der Gemarkung Laußnitz können sofort durchgesetzt werden. Doch bisher ist nichts passiert.