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Kleinthiemig: Wer muss seine Anbauten im Außenbereich abreißen?

In Kleinthiemig soll als erstem Großenhainer Ortsteil eine Klarstellungssatzung her. Man wolle unnötige Streitereien vermeiden, heißt es.

Von Kathrin Krüger
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Blick auf Kleinthiemig. Für den Großenhainer Ortsteil wird jetzt eine Klarstellungssatzung erstellt.
Blick auf Kleinthiemig. Für den Großenhainer Ortsteil wird jetzt eine Klarstellungssatzung erstellt. © Daniel Schäfer

Kleinthiemig. Bauen im Außenbereich kann richtig teuer werden. Das zeigt sich aktuell auch in der Stadt Großenhain. Für die 2009/2010 eingemeindeten Ortsteile hatte Großenhain im September 2012 Entwürfe für Klarstellungssatzungen erarbeitet. Sie sollten die Grenzen zwischen Außen- und Innenbereich festlegen und damit bestimmen, wo grundsätzlich Bauland ist und wo nicht. Doch bei den Entwürfen ist es seinerzeit geblieben. Denn man hatte festgestellt, dass "teilweise größere Abweichungen zu der bereits größtenteils vollzogenen Abwasserbeitragserhebung" bestanden. Um die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten, wurden die Entwürfe damals nicht zur Satzungsreife gebracht.

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