Großenhain
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Großvermieter lässt Pappeln fällen

Drei große Bäume fielen jetzt der Säge zum Opfer. Die städtische Wohnungsgesellschaft verweist auf die Baumschutzsatzung.

Von Kathrin Krüger
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Drei große Bäume musste die GWVB am Külzviertel fällen.
Drei große Bäume musste die GWVB am Külzviertel fällen. © Kathrin Krüger-Mlaouhia

Großenhain. Hinter den Wohnblöcken an der Dr-Külz-Straße ließ die Großenhainer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft (GWVB) jetzt drei große Pappeln fällen. Nach Anwohnerbeschwerden verweist die GWVB auf die städtische Baumschutzsatzung, in der das Fällen von Pappeln erlaubt ist. Allerdings sollen in den Bäume Fledermäuse gelebt haben. Das ist der GWVB laut Thomas Schindler nicht bekannt. Die Verkehrssicherungspflicht sei der Anlass für die Fällung gewesen, so Thomas Schindler. „Das steht für uns an erster Stelle.“ Es habe dort bereits einen Astbruch mit Beschädigung des eingezäunten Nachbargrundstückes gegeben. Außerdem führt ein Fußweg direkt an den Bäumen vorbei. Auch der wurde in die Überlegung einbezogen.

Unter Schutz stehen Bäume ab einem Stammumfang von einem Meter, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Die Stämme mehrstämmiger Bäume werden einzeln gemessen. Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und bereits abgestorbene Bäume auf bebauten Grundstücken sind nicht geschützt.