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Richter schickt Afghanistan-Veteran ins Gefängnis

Der Mann hatte im Fall der tödlichen Alkohol-Fahrt behauptet, erst nach dem Zusammenprall getrunken zu haben. 

Von Markus van Appeldorn
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Am Zittauer Amtsgericht wird am Dienstag der Prozess gegen einen Afghanistan-Veteranen wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls fortgesetzt.
Am Zittauer Amtsgericht wird am Dienstag der Prozess gegen einen Afghanistan-Veteranen wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls fortgesetzt. © Archivfoto Matthias Weber

Im Saal 201 des Zittauer Amtsgerichts flossen am Dienstagnachmittag einige Tränen der Trauer. Im Prozess um einen tödlichen Unfall hatte der Angeklagte das letzte Wort. Der 32-jährige Eibauer Zeitsoldat wandte sich an die anwesenden Angehörigen des von ihm im Juni 2017 getöteten Mannes. "Es tut mir unwahrscheinlich leid", sagte er. Doch für das Urteil blieb dieser Akt der Reue wirkungslos. Richter Kai Ronsdorf verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft - ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht habe, weil er in jener Unfallnacht betrunken und übermüdet unterwegs war. Der Mann war am 9. Juni 2017 gegen 22 Uhr auf der Straße zwischen Kiesdorf und Ostritz mit seinem Renault in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte einen Motorradfahrer dabei tödlich verletzt.

Was den zweiten Anklagepunkt und seine Trunkenheit betraf, hatte der Angeklagte beim ersten Prozesstermin vor einem Monat für eine Überraschung gesorgt. Er erklärte, den Alkohol - ein noch am Unfallort durchgeführter Test zeigte 1,6 Promille an - , erst unmittelbar nach dem tödlichen Zusammenprall getrunken zu haben. In seinem umgekippten Autowrack kauernd will er eine 0,35 Liter fassende Flasche Kräuterlikör konsumiert haben. Das vom Gericht angeordnete Alkohol-Gutachten machte dem Angeklagten für seine Version zunächst auch Hoffnung. Der Gerichtsmediziner trug am Dienstag vor, rechnerisch sei die Version des Angeklagten zum sogenannten Nachtrunk nicht zu widerlegen. Bei einem Mann von der Statur des Angeklagten könne der Verzehr dieser Menge eines 30-prozentigen Likörs zu einem maximalen Promillewert von 1,35 führen. Rechnet man den Promillewert durch ein Bier hinzu, das der Angeklagte kurz vor dem Unfall an einer Tankstelle getrunken hatte, könne man auf den später festgestellten Promillewert kommen. 

Für glaubhaft hielt der Mediziner die Erzählung des Todesfahrers dennoch nicht. Das erklärte er mit der sogenannten Sturztrunk-Symptomatik. Wenn man wie vom Angeklagten behauptet eine solche Flasche Schnaps auf Ex trinke, steige im Körper der Alkoholspiegel extrem schnell. Das führe zwangsläufig nach kurzer Zeit zu körperlichen und geistigen Ausfallerscheinungen. Im Gegensatz dazu habe der Angeklagte sich aber am Unfallort sehr koordiniert verhalten und sogar professionell versucht, den von ihm gerammten Motorradfahrer zu reanimieren.

Die Staatsanwältin sagte daher in ihrem Plädoyer: "Der Nachtrunk, der hier erst ganz zum Schluss geltend gemacht wurde, muss eine Erfindung sein." Auch einen Afghanistan-Bonus wollte sie dem Zeitsoldaten nicht gewähren. Die von seinem Verteidiger vorgebrachten psychischen Belastungen zur Zeit des Unfalls seien erklärtermaßen nicht durch seinen einige Jahre zurückliegenden Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan verursacht. In Wahrheit habe der Mann unter seiner heimatfernen Verwendung in Rostock gelitten.

Richter Kai Ronsdorf folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Sturztrunk-Erklärung des Gutachters. "Dafür mache ich das wirklich schon lange genug, um zu erkennen, dass diese Geschichte erfunden ist", sagte er. Die vielen verschiedenen Versionen, die der Angeklagte zu seiner Trunkenheit erzählt habe, sprächen dafür, dass der Mann sich stets die Version herausgesucht habe, die ihm als die günstigste erschien. Jeder Laie könne heute im Internet recherchieren, was man wann getrunken haben muss, um auf einen bestimmten Promillewert zu kommen. 

Seine Ausrede fiel dem Angeklagten bei der Strafzumessung schließlich auf die Füße. "Sie dürfen mich hier belügen. Das ist Ihr gutes Recht und das kann Ihnen nicht angelastet werden", sagte Richter Ronsdorf. Aber: Dann dürfe er auch nicht mit Vergünstigungen bei der Strafzumessung rechnen. Der Richter sah keinen Anlass, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. "Sie haben sich nicht mit dem Vorfall auseinandergesetzt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.