Bautzen. Das Bautzener Amtsgericht hat einen 41-Jährigen aus Großpostwitz zu drei Jahren Haft verurteilt. Dem Mann wurden knapp 30 Betrugsfälle vorgeworfen. Er soll sich mehrfach als Doktor ausgewiesen haben ohne einer zu sein. Zudem soll er sich auf Palliativstationen einweisen lassen haben, ohne krank zu sein. Auch Reisen soll er angetreten und nicht bezahlt haben.
Viele weitere Tatvorwürfe stehen in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten sah das anders und plädierte ungewöhnlich: auf Freispruch. Er begründete das in seiner dreiviertelstündigen Rede damit, dass sein Mandant gar nicht mehr anders gekonnt habe. Dies sei aber Voraussetzung für eine Strafe. Er erinnerte an die schwierige Kindheit des Mannes und bezeichnete die Taten als Hilfeschrei. Statt einer Strafe sei eine Therapie wichtig, sonst würde sein Mandant weitere Straftaten begehen. Der Richter und die Schöffenrichter entschieden anders. „Aus einer Psychiatrie kommt man unter Umständen nicht mehr heraus“, erklärte der Vorsitzende Richter Dirk Hertle das Urteil. Der Gefängnisaufenthalt schließe eine Therapie nicht aus. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe werden rund 15 000 Euro Wertersatz vom Konto des Mannes eingezogen. (SZ/the)