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Höchststrafe im Pausenbrot-Prozess 

Ein Familienvater, eine unauffällige Erscheinung, treibt nichts ahnende Arbeitskollegen mit Gift in Krankheit, Qual und Koma. Was ist sein Motiv? 

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Der verurteilte Klaus O. am Donnerstag im Gerichtssaal.
Der verurteilte Klaus O. am Donnerstag im Gerichtssaal. © dpa/Friso Gentsch

Das Gift, das Klaus O. seinem jungen Kollegen verabreichte, sollte offensichtlich töten. Davon zeigt sich das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil im Prozess um vergiftete Pausenbrote am Donnerstag überzeugt. In dieser "gespenstisch wirkenden Serie" von Taten, wie der Vorsitzende Richter es bezeichnet, verhängt es gegen den 57-Jährigen die höchstmögliche Strafe. Lebenslang, Sicherungsverwahrung, besondere Schwere der Schuld - für einen Mordversuch ein selten ausgereizter Strafrahmen.

Doch was Klaus O. - eine Jedermanns-Erscheinung mit Bart und Brille - mit seinen Taten angerichtet hat, wiegt schwer. Zwei Kollegen, 27 und 67 Jahre alt, leiden seit wiederholten Vergiftungen mit Blei- und Cadmiumverbindungen an chronischen Nierenschäden. Sie sind auf Dialyse angewiesen. Die Gefahr von Spätfolgen wie einer Krebserkrankung schwebt wie ein Damoklesschwert über ihnen. Der Angeklagte habe ihren körperlichen Verfall, ihr Siechtum nicht bloß in Kauf genommen, sondern bewusst herbeigeführt, sagt Richter Georg Zimmermann.

Besonders schwer schuldig gemacht hat Klaus O. sich laut Urteil in dem dritten angeklagten Fall: Einem damals 23 Jahre alten Werksstudenten hatte Klaus O., so die Überzeugung der Kammer, Quecksilber verabreicht. Es löste irreparable Hirnschäden aus. Nur einer schnellen Verlegung in eine Uniklinik sei es überhaupt zu verdanken, dass der junge Mann überhaupt überlebte. Doch: "Er existiert nur als die leibliche Hülle seiner selbst", so der Richter. Der Mann atme, verdaue, "aber er wird immer noch geliebt", sagt Zimmermann und stockt.

Die Tränen der Eltern des Opfers im Gerichtssaal lassen erahnen, was der offen empörte Richter meint, wenn er sagt: "Das Schwurgericht konnte nicht erkennen, was an einem solchen Fall weniger schlimm wäre als an einem vollendeten Mord." Der Vater des Komapatienten hatte im Zeugenstand davon gesprochen, lieber sterben zu wollen als zu leben - aber er könne sich ja nicht einfach aus dem Staub machen.

In seiner halbstündigen Urteilsbegründung erhebt der Vorsitzende Richter immer wieder merklich die Stimme, als wolle er den Mann auf der Anklagebank wachrütteln. Doch Klaus O. bleibt stumm und reglos, wie schon den ganzen Prozess über. Was seine Beweggründe angeht, gibt es deshalb bis heute nur Spekulationen. "Wir wissen nichts", sagt Zimmermann. Ein Gutachter hatte gemutmaßt, es könne ein Zusammenhang bestehen zwischen den Taten und der Down-Syndrom-Erkrankung des zweiten Kindes des Angeklagten. Ein Psychologe sprach von der These, O. habe wie ein Wissenschaftler mit Versuchstieren experimentiert.

Hinweise auf gravierende psychische Erkrankungen, die seine Schuldfähigkeit in Frage gestellt hätten, konnten jedoch nicht gefunden werden. Der zweifache Familienvater war von seinem nahen Umfeld als liebevoll und fürsorglich beschrieben worden. Seine Arbeitskollegen nahmen ihn als Sonderling wahr, der wenig Kontakt zu anderen hatte. Aber Abgründe dieser Art, die hatte niemand vermutet.

So hatte es lange gedauert, bis er aufflog: Immer wieder hatte das 27-Jährige Vergiftungsopfer den vermeintlich abwegigen Gedanken verworfen, seine rätselhaften Beschwerden könnten im Zusammenhang mit dem seltsamen Pulver stehen. Im Mai 2018 hatte er dann seinen Arbeitgeber eingeschaltet. Klaus O. war daraufhin mit einer Videokamera dabei ertappt worden, wie er etwas auf die Pausenstulle des Kollegen streute. Erst toxikologische Untersuchungen und weitere Ermittlungen brachten die ungeheuerliche Tatserie zu Tage.

Nun stellte das Gericht fest: Schon vor Jahren hatte Klaus O. begonnen, im Keller ein primitives Giftlabor einzurichten. Dort habe er sich immer intensiver mit immer gefährlicher werdenden Chemikalien beschäftigt. Bei der Durchsuchung war ein Stoff gefunden worden, den Zimmermann als "gefährlicher als alle Kampfstoffe, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden," beschreibt. Klaus O. muss deshalb nach 15 Jahren, nach denen frühestens eine lebenslange Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, in Sicherungsverwahrung. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. "Die Beweise belegen ein immer neues Streben nach immer giftigeren Stoffen", sagt Zimmermann. Die Verteidigung hat angekündigt das Urteil, anfechten zu wollen. (dpa)