Hoyerswerda
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Können Kaufhallen-Eigentümer zur Modernisierung gezwungen werden?

In zwei Fällen prüft die Stadt Hoyerswerda Anordnungen nach dem Baugesetzbuch.

Von Mirko Kolodziej
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Bezüglich der ehemaligen Kaufhalle im Stadtzentrum gab es zuletzt Kontakt mit dem Eigentümer wegen vieler Scherben rund um das Gebäude.
Bezüglich der ehemaligen Kaufhalle im Stadtzentrum gab es zuletzt Kontakt mit dem Eigentümer wegen vieler Scherben rund um das Gebäude. © Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Die kaputten Fenster sind durch Holz ersetzt, und die Wohnungsgesellschaft baut einen Sichtschutzzaun. Das sind die jüngsten Entwicklungen an der ehemaligen Kaufhalle im WK III – nicht gerade eine Augenweide. In der Antwort auf eine Anfrage von AfD-Stadtrat Michael Ratzing lässt das Rathaus wissen, dass OB Torsten Ruban-Zeh (SPD) auch weiter versucht, den Besitzer und Bewohner zu einem Umzug zu bewegen. Die monatlichen Gespräche mit dem Mann würden fortgesetzt.

Zur zweiten Ex-Kaufhalle, nach der Ratzing gefragt hatte, nämlich jener im Stadtzentrum, heißt es, der Eigentümer habe sie nach den Bränden im Jahr 2018 solide gesichert. Hier wie da wird offenbar geprüft, ob etwas mit den baugesetzlichen Mitteln von Modernisierung- oder Instandsetzungsgebot zu machen wäre. (MiK)

An der ehemaligen Kaufhalle im WK III steht der Zaun schon. Zwecks optischer Abschirmung lässt die Wohnungsgesellschaft noch Flechtmatten einfügen.
An der ehemaligen Kaufhalle im WK III steht der Zaun schon. Zwecks optischer Abschirmung lässt die Wohnungsgesellschaft noch Flechtmatten einfügen. © Foto: Mirko Kolodziej