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Die 30er-Hauptstraße durch die Altstadt in Hoyerswerda

Auf 3,1 Kilometer Länge gibt es fünf Geschwindigkeitsreduzierungen. Möglich macht das die StVO seit 2016.

Von Uwe Schulz
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Die auf der Fahrbahn aufgebrachten „30“ in der Schulstraße sind vom Gefühl her wirkungsvoller als die rechtlich verbindliche Beschilderung. Hinter dem Fußgängerüberweg gelten wieder 50 km/h - jedenfalls rund 350 Meter bis zur Goethestraße…
Die auf der Fahrbahn aufgebrachten „30“ in der Schulstraße sind vom Gefühl her wirkungsvoller als die rechtlich verbindliche Beschilderung. Hinter dem Fußgängerüberweg gelten wieder 50 km/h - jedenfalls rund 350 Meter bis zur Goethestraße… © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Da in Hoyerswerda praktisch alle Wohngebiete 30 km/h-Zonen oder wie im Fall des Altstadtkerns gar 20 km/h-Zone sind, nutzen Kraftfahrer, um von A nach B zu kommen, gern die vorfahrtberechtigten Hauptstraßen. Hier galten zuverlässig jahrzehntelang die innerorts üblichen 50 km/h und man kam ganz passabel voran. Doch die Zeiten sind vorbei. Immer mehr Strecken-Dreißig kommen hinzu, zuletzt aufgrund des Straßenzustandes in der Herrmannstraße.

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