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Neuer Steuerbescheid trotz Verkaufs?

Hoyerswerdas Finanzverwaltung hat 20.000 Schreiben verschickt. In einigen Fällen gibt es Klärungsbedarf.

Von Uwe Schulz
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Rund 20.000 Mehrjahresbescheide wurden dieser Tage in Hoyerswerda zugestellt. Wer seine Immobilie in letzter Zeit verkauft hat, kann unter Umständen dennoch dieses Schreiben erhalten. Doch Unstimmigkeiten sollten sich ausräumen lassen.
Rund 20.000 Mehrjahresbescheide wurden dieser Tage in Hoyerswerda zugestellt. Wer seine Immobilie in letzter Zeit verkauft hat, kann unter Umständen dennoch dieses Schreiben erhalten. Doch Unstimmigkeiten sollten sich ausräumen lassen. © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerformen, war schon in der Antike bekannt und kam einst mit der Ausdehnung des Römischen Reiches über die Alpen. Natürlich wurden die Regularien immer wieder angepasst und neu geregelt. Aktuell läuft in Deutschland die größte Grundsteuerreform seit Jahrzehnten, die ab 2025 greifen soll.

Auch im Zusammenhang mit der Zensus-Befragung hatten Grundstückseigentümer im vergangenen Jahr schon mal Post bekommen. Aber völlig unabhängig davon haben jetzt in der Stadt Hoyerswerda Grundstückseigentümer und Pächter, die Grundsteuer B entrichten müssen, ein weiteres Schreiben erhalten. Es ist der Mehrjahresbescheid, den all diese Betroffenen so ähnlich mindestens schon einmal in der Post hatten.

Erforderlich wurde der neue Bescheid, so wird es auch im vom Oberbürgermeister unterzeichneten Begleitschreiben erläutert, weil die Stadtverwaltung für die Bearbeitung der Steuersachverhalte eine neue Software angeschafft hat. Damit einher geht die Änderung des jeweiligen Kassenzeichens, das ab sofort sowohl bei der Bezahlung als auch bei der Kommunikation zwischen Amt und Bürger verwendet werden soll. In Hoyerswerda wurden rund 20.000 dieser Schreiben an Grundstücksbesitzer sowie Pächter von Gärten oder Garagen verschickt. Auch alle Hundesteuerzahler bekommen ein Schreiben

Bei den Grundsteuerzahlern sind Messbetrag und Hebesatz gleich geblieben. In den allermeisten Fällen werden die Betroffenen also schnell festgestellt haben, dass sich die zu zahlende Summe nicht verändert hat, sondern eben nur das Kassenzeichen. Wer der Kommune eine Einzugsermächtigung erteilt hat, der muss nichts weiter tun, als das Schreiben in seinen Unterlagen abzuheften.

Wer die Steuer per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag entrichtet, der muss insofern aktiv werden, dass das neue Kassenzeichen zu verwenden ist.

Doch es gibt offenbar auch Fälle, in denen die Schreiben Personen erreichten, die für die betreffende Immobilie gar keine Steuern mehr bezahlen müssen, weil sie diese bereits verkauft haben. Am Montag erreichten zwei entsprechende Anfragen die Tageblatt-Redaktion. Eine Seniorin vermutete, dass nach dem Verkauf ihrer Garage der neue Besitzer sich nicht ordnungsgemäß beim Finanzamt gemeldet habe. Eine andere Dame nahm an, dass offenbar die Zusammenarbeit verschiedener Ämter untereinander nicht klappe, da in ihrem Briefkasten Grundsteuerbescheide lagen – adressiert an ihren Mann. Der ist allerdings schon 2021 verstorben und die Witwe hatte im Sommer vergangenen Jahres alles geregelt, was zu regeln war. Den Garten hatte sie sogar verkauft.

In der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung bedauert man die Probleme. Zu den konkreten Fällen kann man aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Und es ist auch noch nicht klar, wie viele der 20.000 Schreiben fehlerhaft sind. Wobei die Finanzverwaltung um Verständnis bittet. Denn bei der Datenmigration habe es umfangreiche Abprüfungen der Datensätze gegeben. Probleme könnte es, so der Sachstand am Montag, geben, wenn der Eigentümerwechsel im Jahr 2022 erfolgt ist. Denn die Steuer für ein Kalenderjahr muss der entrichten, der zum 1. Januar der Eigentümer bzw. Pächter ist. Und der Stichtag für die neuen Ganzjahresbescheide lag im Dezember 2022.

Zudem kann es bei Eigentümerwechseln einige Zeit dauern, ehe seitens des Finanzamtes die Finanzverwaltung der Kommune informiert wird. Diese kann sich freilich nur an den tatsächlich vorhandenen Daten orientieren. Insofern liegt die Wahrheit irgendwie in der Mitte: Aus der Sicht der Verwaltung hat man sich laut Datenlage an den richtigen Empfänger gewandt, der es aus seiner Sicht ebenso richtig überhaupt nicht mehr ist.

Daher empfiehlt die Finanzverwaltung allen, denen der Mehrjahresbescheid zugegangen ist, diesen gründlich zu lesen. Wer ein Problem feststellt, der möge sich in der Finanzverwaltung melden. Dann lassen sich die Unstimmigkeiten durch gezieltes Abgleichen und Rücksprachen ausräumen.

Der Kontakt ist sowohl per E-Mail und per Telefon wie auch, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung, direkt in der Finanzverwaltung im Neuen Rathaus in der Frentzelstraße 1 möglich. Ansprechpartner, Mail-Adressen und Telefonnummern findet man auf den Mehrjahresbescheiden oben rechts – gleich über dem neuen Kassenzeichen.