Hoyerswerda
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Quad-Nutzung mit Tücken

Ein Nachbar hatte Anzeige erstattet.

Von Mirko Kolodziej
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© Symbolfoto: SZ Archiv

Bernsdorf. Wer für den Nachwuchs ein Kinderquad anschafft, sollte sich besser über die Nutzungsbedingungen informieren. So lautet die Lehre für eine Familie aus der Stadt nach juristischen Schwierigkeiten.

Am Amtsgericht Hoyerswerda ist am Dienstag gegen die Zahlung von 200 Euro an die Lausitzer Werkstätten ein Verfahren gegen den 43-jährigen Familienvater eingestellt worden. Er hatte sich zu verantworten, weil das Fahrzeug nicht versichert war und weil er seinen 20-Jährigen Sohn nicht daran gehindert hat, auf das Quad zu steigen, obwohl es nur für Kinder zugelassen ist. Der junge Mann hatte das Gefährt für seinen jüngeren Bruder erworben (womit es juristisch in den Besitz der Eltern überging) und musste sich selbst schon verantworten, da er es ohne Führerschein nutze.

Er erklärte aber im Gerichtssaal, er sei nur einmal mit dem Quad gefahren. Sein Vater, sein Bruder und er seien im Wald gewesen, wo das Kind mit dem Flitzer unterwegs war. Dann habe freilich die Mutter angerufen, weil die Polizei vor der Tür stand: Ein Nachbar hatte wegen der Quad-Nutzung Anzeige erstattet. Um schnell nach Hause zu kommen, nahmen Vater und Kind das Fahrrad und der junge Mann das Quad. „Es ist für mich ja viel zu klein“, sagte er. Richterin Nicole Jena nahm dem Vater ab, dass er nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt hat. Mit der Zahlung der Geldbuße, hieß es zum Ende der Verhandlung, bleibe der Bundeszentralregister-Eintrag des bisher straffreien Mannes auch blütenrein.