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Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch darf gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Klage von Naturschützern abgewiesen. Welche Bedeutung der Bau für Döbeln hat.

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In diesem Bereich soll das Rückhaltebecken in Oberbobritzsch gebaut werden.
In diesem Bereich soll das Rückhaltebecken in Oberbobritzsch gebaut werden. © Ingenieurbüro Sabine Wiederer

Mittelsachsen. Die Planungen der Landesdirektion Sachsen zum Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch sind rechtlich nicht zu beanstanden. „Das hat der vierte Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 1. März entschieden“, teilt Peter Kober, stellvertretender Pressesprecher des OVG, mit.

Das Hochwasserrückhaltebecken soll nach dem Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen mit seiner Sperrstelle oberhalb von Oberbobritzsch als Trockenbecken ohne Dauerstau errichtet werden und dem örtlichen und überörtlichen Hochwasserschutz dienen. Bei Vollstau soll es bis zu 4,86 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen können.

Gemeinsam mit einem zweiten Rückhaltebecken bei Mulda soll das in Oberbobritzsch die Gefahr von extremen Hochwässern deutlich reduzieren. Döbeln wäre nach Aussage von Fachleuten nach der Fertigstellung aller Hochwasserschutzanlagen gegen ein Hochwasser bis etwa zu den Dimensionen der Flut im Jahr 2013 geschützt.

Döbeln braucht den Schutz

"Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich", sagt Döbelns Oberbürgermeister Sven Liebhauser (CDU). "In der Vergangenheit haben wir immer wieder gefordert, dass der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zügig umgesetzt wird. Nach einem langwierigen Verfahren wurde endlich entschieden. Wir hoffen, dass nun zügig mit dem Bau begonnen werden kann."

Döbeln und alle Orte am Fluss brauchen diesen Schutz, um vor einem 100-jährigen Hochwasser gewappnet zu sein. Die Menschen in der Stadt Döbeln seien dankbar für den umfangreichen Hochwasserschutz, der in den vergangenen Jahren durch die Landestalsperrenverwaltung in Döbeln errichtet wurde.

"Wir wissen aber auch mit den bisherigen und den geplanten Maßnahmen in Döbeln ist nicht alles getan. Wir brauchen auch die großen Rückhaltungen in Mulda und Bobritzsch, um den notwendigen Schutz zu erreichen", so Liebhauser.

Revision nicht zugelassen

Das Absperrbauwerk wird durch einen 550 Meter langen und bis zu 17 Meter hohen begrünten Damm gebildet. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte sich eine anerkannte Naturschutzvereinigung gewendet, die auch Eigentümer von Grundstücken ist, die durch den Bau des Beckens in Anspruch genommen werden sollen.

"Die Vereinigung sieht im Wesentlichen naturschutzrechtliche Regelungen zum Schutz des FFH-Gebiets, Bobritzschtal’ und Vorschriften zum Artenschutz verletzt“, so Kober.

Nachdem die Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz zunächst teilweise Erfolg hatte, hat die Landesdirektion Sachsen im Oktober 2021 einen ergänzenden Planänderungsbeschluss erlassen.

„Jedenfalls in Gestalt dieses Planänderungsbeschlusses hat das Oberverwaltungsgericht keine rechtserheblichen Fehler der Planungen mehr feststellen können“erklärt der Sprecher.

Sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, werde das Oberverwaltungsgericht darüber informieren. Die Revision habe der Senat nicht zugelassen. Dem Kläger stehe aber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Der Beitrag wurde am 13. März 2024 um 17.17 Uhr ergänzt.