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Waldbrandgefahr - das ist zu beachten

Der Regen in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr sinken lassen. Dass deshalb kein Feuer entstehen kann, ist jedoch ein Trugschluss.

Von Anja Weber
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Nationalparksprecher Hanspeter Mayr begleitete die erste gemeinsame Streife 2023 mit Rangern und mehreren Polizisten. Feuer wurden dieses Mal keine gefunden.
Nationalparksprecher Hanspeter Mayr begleitete die erste gemeinsame Streife 2023 mit Rangern und mehreren Polizisten. Feuer wurden dieses Mal keine gefunden. © Marko Förster

Die vielen Kontrollen von Polizei und Nationalparkrangern in den letzten Monaten zeigen offenbar Wirkung. Bei der letzten wurden zum Glück kein Feuer oder Glutreste mehr entdeckt. Denn die sind die häufigste Ursache für Wald- und Feldbrände. Es muss auch nicht immer gleich ein Feuerwerk sein. Ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel tut es auch. Deshalb hat das Landratsamt für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Benimm-Regeln für den Wald aufgestellt. Was jeder selbst tun kann.

Offene Feuer, zum Beispiel auch im Holzkohlegrill können bekanntermaßen schnell außer Kontrolle geraten. Deshalb sollte man nur in privaten Bereichen oder auf ausgewiesenen öffentlichen Stellen grillen und dabei natürlich die Glut nicht aus den Augen lassen. Im gesamten Nationalpark Sächsische Schweiz gilt sowieso strengstes Feuerverbot.

Und was so mancher vielleicht gar nicht auf den Schirm hat: In Sachsen ist Rauchen im Wald ganzjährig untersagt. Wer es nicht lassen kann und im Auto raucht, sollte beim Durchfahren von Waldgebieten darauf achten, dass Zigarettenkippen nicht aus dem Fenster geworfen werden. Schon kleine Glutnester in den Stummeln können brennbares Material anzünden.

Die Aufforderung, die Reste vom Picknick wieder mit nach Hause zu nehmen, hat ebenfalls einen Grund. Nicht nur, dass man damit die Umwelt sauber hält. In den Abfällen kann sich entzündbares Material befinden, wie etwa Scherben, die als Brenngläser wirken können. Dass im Wald keine Feuerwerke gezündet werden dürfen, müsste sich inzwischen herumgesprochen haben. Darüber hinaus gilt, wer ein Feuerwerk entzünden will, muss das bei der Kommune beantragen.

Zufahrten und Löschwege frei halten

Vor allem im Elbsandsteingebirge ist es zur Unsitte geworden, möglichst nahe an das Ausflugsziel heranzufahren oder auch Einfahrten für Rettungsfahrzeuge einfach zuzuparken. Immer wieder teilen Nationalparkranger und Ordnungshüter deshalb Knöllchen aus.

Für das Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt wird laut Bußgeldkatalog übrigens ein Buß- oder Verwarnungsgeld von 55 Euro erhoben. Das ordnungswidrige Parken mit Behinderung eines Einsatzfahrzeuges wird mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Wer eine Rauchentwicklung oder gar ein Feuer entdeckt sollte nicht lange zögern und den Notruf 112 wählen. Dann sollte man den möglichen Brandort so präzise wie möglich angeben. Das erleichtert den Feuerwehren die Anfahrt. Und richtig gut wäre es, wenn man nach dem Anruf auf die Feuerwehr wartet und den Weg zeigen kann. Das wiederum spart den Feuerwehren Zeit.

Wer in diesen Tagen unterwegs ist, sollte sich auch über die aktuelle Waldbrandwarnstufe informieren. Die ist auf der Internetseite des Landratsamt Pirna einsehbar.