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Katzenbabys töten ist strafbar

Tierschützer appellieren aufgrund aktueller Vorfälle an Katzenhalter.

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© Archiv: Dirk Zschiedrich

Helmsdorf. Angesichts aktueller Vorfälle weist die Helmsdorfer Tierschützerin Kerstin Wuttig noch einmal darauf hin, dass das Töten von Katzenbabys strafbar ist. Laut Tierschutzgesetz kann derjenige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden, der ein Wirbeltier ohne Grund tötet. Ebenso strafbar ist es, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Das gelte auch für wiederholte Quälereien.

Kerstin Wuttig verweist darauf, dass es gerade auf vielen Höfen in der Region noch Praxis sei, nur die Tiere auszusuchen die leben dürfen, also die gerade gefragt sind. „Generell ist das Töten von Tieren verbotene, es sei denn, es sind Nutztiere und das offenbart den Unsinn“, sagt sie. Sie selbst habe in den letzten zwei Wochen mit mehreren Katzenhaltern gesprochen und schlimme Dinge erfahren. Manche würden die Katzenbabys an Wände schmeißen. Mancher machte es auch so, dass die Katze, wenn sie geworfen hat, eingesperrt wird und somit ihre Jungen nicht versorgen kann. „Das alles ist ganz grausam und ganz einfach auch verboten“, sagt die Helmsdorferin. (SZ/aw)