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Kita zu: Eltern dürfen notfalls zuhause bleiben

Erzieher sind krank, die Einrichtung schließt früher oder macht gar nicht erst auf. Und jetzt?

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© Monika Skolimowska/dpa (Symbolfoto)

Nürnberg. Die Erzieher sind krank, die Kita schließt früher - oder macht gar nicht erst auf. Und jetzt? Arbeitende Eltern dürfen in solchen Fällen zu Hause bleiben und sich um den Nachwuchs kümmern, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

"Für Arbeitnehmer bedeuten solche kurzfristigen Ausfälle natürlich immer enormen Druck", sagt Markowski. Im Notfall können sie sich daher auf den Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen, sofern dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist: Wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt nach dieser gesetzlichen Regelung trotzdem weiter sein Gehalt. Voraussetzung ist aber, dass Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden haben und dass sie den Arbeitgeber umgehend informieren.

In manchen Fällen findet sich aber womöglich eine andere Lösung - spezielle tarifliche oder betriebliche Regelungen etwa, Arbeit im Homeoffice oder ein Bürotag in Begleitung. "Es gibt Unternehmen, die Arbeitnehmer in solchen Fällen bitten, die Kinder mit zur Arbeit zu bringen", erzählt Markowski. Er rät deshalb auf jeden Fall, schnell Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen. Vieles lasse sich dann unbürokratisch regeln.

Sich dagegen einfach krankzumelden, um das Kind zu betreuen, ist keine gute Idee: "Das ist ein schwerwiegender Bruch des Arbeitsvertrags", warnt Markowski. "Sie täuschen damit ja eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vor." Fliegt die falsche Krankmeldung auf, kann das Abmahnungen bis hin zur fristlosen Kündigung zur Folge haben.

Die Regelung für Notfälle greift nach Einschätzung des Experten außerdem nur, wenn die Kita tatsächlich sehr kurzfristig schließt. Bei angekündigten Warnstreiks oder Schließzeiten in den Ferien müssen Eltern daher andere Lösungen finden - Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen zum Beispiel. (dpa)