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Kitesurfen mit Hindernissen

Das Verwaltungsgericht stimmt der wassersportlichen Nutzung auch für Surfer am Bärwalder See zu. Allerdings sind dafür einige Auflagen zu erfüllen.

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© André Schulze

Von Jens Trenkler

Boxberg. Seit nunmehr einem Jahr sind die Kitesurfer am Bärwalder See nahezu verschwunden. Die Gemeinde Boxberg war gegen den Bescheid aus der Landesdirektion Dresden vorgegangen, die das Kitesurfen auf dem See als sogenannte gefahrgeneigte Sportart im Frühjahr 2017 nicht genehmigte. Noch zum Start der Wassersportsaison hatten sowohl die Gemeinde als auch der Kitesurfverein die Hoffnung, dass das Gericht zeitnah über eine mögliche Nutzung entscheidet. Erst am vergangenen Freitag fällte das Gericht nun im Rahmen einer mündlichen Verhandlung das Urteil über die künftige Nutzung des Sees für die besagten Wassersportfreunde.

Die Gemeinde Boxberg verfügt über einen Vertrag mit dem Bergbausanierungsunternehmen LMBV als derzeitigem Eigentümer, der ihr u. a. die wassersportliche Nutzung des Sees erlaubt. Sie besitzt zudem befristete wasserrechtliche Genehmigungen der zuständigen Behörden, welche das Baden sowie wassersportliche Aktivitäten erlauben. Diese umfassen allerdings nicht die Genehmigung des Kitesurfens, das nach der Sächsischen Schifffahrtsverordnung auf allen sächsischen Gewässern nicht erlaubt ist. Auf ihren Antrag gestattete die Landesdirektion Sachsen 2016 der Gemeinde die Nutzung eines Teils des Sees zum Zweck des Kitesurfens. Allerdings befristete die Behörde damals diese Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2016.

Wie der Sprecher des Verwaltungsgerichtes mitteilt, sei das Kitesurfen auf dem größten Gewässer des Freistaates Sachsen ab dem kommenden Jahr legal möglich. Die Beteiligten einigten sich am Freitag der letzten Woche in einer mehrstündigen Verhandlung darauf, dass die erteilte Genehmigung zum Kitesurfen nunmehr abweichend bis zu einer Entscheidung der Wasserbehörde gelten soll, bis das Gewässer für die Nutzung fertiggestellt ist. In dem Vergleich wurde zudem klargestellt, dass eine Freigabe zum Kitesurfen erst dann erfolgt, wenn die Gemeinde einige Sicherheitsvorkehrungen installiert.

Wie Bürgermeister Achim Junker auf Anfrage mitteilt, muss der dafür vorgesehene Bereich des Sees durch entsprechende Markierungsbojen gekennzeichnet werden. Zudem müssen an den drei Badestränden am See sowie an der als solcher ebenfalls eindeutig auszuweisenden Zugangsstelle für Kitesurfer Informationstafeln aufgestellt werden, die auf den Kitesurf-Bereich hinweisen. „Uns ist als Gemeinde klar, das wir hier aktiv werden müssen. Einen Teil dieser Informationstafeln und Bojen haben wir bereits im Bestand. Allerdings reichen diese für die geforderte Auflage noch nicht aus und wir müssen in weitere Markierungselemente investieren.“ Da die Entscheidung erst vor wenigen Tagen gefallen ist, steht der Umfang der benötigten Investition bislang noch nicht fest. Dass das Kitesurfen begeisterte Wassersportfreunde längst nicht nur an die Strände der Ostsee lockt, zeigt sich auch in der Gründung eines Kitesurfvereins am Bärwalder See.

Bereits im Jahr 2015 hatten sich der Verein mit damals 20 Mitgliedern gegründet. Auch an anderen Tagebauseen besteht seitens der Wassersportler Bedarf an einer Nutzung zum Surfen. So auch am Stadtrand von Görlitz. Beim Berzdorfer See liegen die Probleme noch etwas anders. Da gibt es eine Stromtrasse und eine nahe am See gelegene Bahntrasse, die dagegen sprechen, das Kitesurfen zu erlauben. Hier hatte sich in der Vergangenheit bereits ein Schirm in einer Stromleitung verfangen.