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Kläger wollen zweiten Baustopp an Oskarstraße

Die Kritiker fürchten um den Wert ihrer Grundstücke. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen musste erneut entscheiden.

Von Christoph Springer
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© Sven Ellger

Zum zweiten Mal sollen die Bauarbeiten an der Oskarstraße unterbrochen werden. Das verlangen Anwohner und eine Grundstücksgesellschaft. Sie haben schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bauarbeiten ausgemacht. Das heißt, die Umweltbelastungen sind aus ihrer Sicht so groß, dass die neue Stadtbahntrasse zwischen Wasaplatz und Tiergartenstraße gar nicht gebaut werden dürfte. Deshalb haben sie dagegen geklagt und zugleich verlangt, dass die Bauarbeiten sofort erneut gestoppt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat allerdings gegen sie entschieden. Die Bauarbeiten dürfen weitergehen. Es muss aber trotzdem noch geprüft werden, ob die neuen Vorwürfe der Kläger berechtigt sind.

Zwei Einzelklagen sind bei dem Gericht eingegangen. Daraufhin verhängte das Oberlandesgericht im April 2017 einen Baustopp. Die Landesdirektion Sachsen, die die Bauarbeiten genehmigt hatte, musste die Umweltverträglichkeit erneut untersuchen, die Pläne noch einmal öffentlich auslegen und erst danach durfte weitergebaut werden. Den Klägern passte das nicht, sie sind deshalb wieder gegen die Fortsetzung der Arbeiten vor Gericht gezogen, hatten aber keinen Erfolg. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die neuen Pläne in Ordnung sind, weitere Fehler haben sie nicht gefunden. Ende Dezember und Mitte Januar wurden den Klägern diese Entscheidungen mitgeteilt.

Die Anwohner und die Grundstücksgesellschaft sind der Ansicht, dass Lärm und Erschütterungen, die die Straßenbahnen auf der neuen Strecke verursachen, den Wert ihrer Grundstücke vermindern. Das müsse akzeptiert werden, argumentierte das Oberverwaltungsgericht, die Planungen der Trasse entsprächen allen rechtlichen Vorschriften. Gegen dieses Urteil können die Kläger nun nicht mehr vorgehen.

Allerdings steht die grundsätzliche Entscheidung über die zwei Klagen noch aus. Das heißt, theoretisch könnte das Gericht den Trassenbau doch noch verbieten. Dagegen spricht allerdings die erneute Feststellung, dass das ergänzte Planungsverfahren „voraussichtlich nicht an einem Rechtsfehler leidet“. Das heißt, jetzt sind alle Unterlagen in Ordnung. Gegen die auf dieser Grundlage erteilte Baugenehmigung gibt es seitens des Gerichts wahrscheinlich nichts einzuwenden.

Auf der Oskarstraße entsteht eine neue Straßenbahnstrecke, die zum Stadtbahnpaket 2020 gehört. Sie ist teil der neuen Verbindung, die die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) zwischen Strehlen und Löbtau planen. Nach dem ersten Baustopp soll sie nun im Sommer fertig sein. Dafür soll die Straßenbahnstrecke auf der Wasastraße stillgelegt werden.