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Betragen: 3, Fleiß: 3, Mitarbeit: 3. Schüler klagt gegen Kopfnoten 

Und gewinnt. Der Entscheidung des Gerichtes hat weitreichende Folgen in Sachsen. 

Von Karin Schlottmann
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Auch Mitarbeit wird bewertet.
Auch Mitarbeit wird bewertet. © dpa

Die Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen sind in bestimmten Fällen verfassungswidrig. Sie könnten das Recht der Schüler auf freie Berufswahl verletzen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung im Eilverfahren der Klage eines Oberschülers statt, der die Streichung der Kopfnoten aus seinem Jahreszeugnis für die 9. Klasse verlangt hatte.

Mit dem Zeugnis wollte sich der Schüler um einen Ausbildungsplatz bewerben. Er müsse befürchten, dass er die Lehrstelle für seinen Wunschberuf nur wegen negativer Kopfnoten nicht bekomme. Wie bundesweit üblich, wolle er nur nach Leistungen beurteilt werden, argumentierte der Kläger vor Gericht.

Kopfnoten sind Zeugnisszensuren für Betragen, Fleiß, Ordnung sowie Mitarbeit im Unterricht. Die Klassenkonferenz hatte dem Kläger dreimal die Note 3 und einmal die Note 2 gegeben. Rechtsgrundlage dafür ist eine Verordnung des sächsischen Kultusministeriums. Das Gericht hält dies nicht für ausreichend, um einen derart weitreichenden Einfluss auf den Lebensweg von Schülern auszuüben. Es sei Sache des parlamentarischen Gesetzgebers, schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf freie Berufswahl in einem Gesetz zu regeln und dies nicht dem Ministerium zu überlassen.

Das Jahreszeugnis für die 9. Klasse wirke nicht nur schulintern, sondern sei auch für Ausbildungsbetriebe und spätere Arbeitgeber interessant, heißt es in dem Beschluss. Es sei üblich, dass sich Schüler bereits im Laufe des 10. Schuljahres mit dem Jahreszeugnis der 9. Klasse bewerben.

In der gymnasialen Oberstufe, im Abiturzeugnis sowie in den Abschlusszeugnissen der übrigen weiterführenden Schulen werden nach Angaben des Kultusministeriums bereits jetzt keine Kopfnoten vergeben. Sprecher Dirk Reelfs reagierte verärgert über die Niederlage vor Gericht. „Die Entscheidung verwundert uns sehr“, sagte er der SZ. Das Landesamt für Bildung und Schule hat nun zwei Wochen Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einzulegen. Bis dahin hat nur der Kläger einen Anspruch auf ein kopfnoten-freies Schulzeugnis.

Aus Sicht vieler Firmen spielt der persönliche Eindruck der Lehrstellen-Bewerber eine immer größere Rolle bei ihrer Auswahl. Lars Fiehler, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Dresden sagte, Schulnoten seien wichtig, aber nicht das einzige Kriterium. In aller Regel klafften Kopf- und Fachnoten der Bewerber nicht auseinander. Niemand solle glauben, dass Verhaltenszensuren die Probleme lösen würden. (SZ/Lot)