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Ex-NPD-Politiker zu Millionen-Schadenersatz verurteilt

Maik Schneider soll mit zwei Komplizen eine Halle in Brand gesteckt haben, in die Flüchtlinge einziehen sollten. Nun gewann die Versicherung vor Gericht.

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Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider mit seinen Anwälten bei der Hauptverhandlung Mitte August.
Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider mit seinen Anwälten bei der Hauptverhandlung Mitte August. © Bernd Settnik/dpa

Der ehemalige NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und zwei Komplizen sind nach der Brandstiftung an einer Sporthalle im brandenburgischen Nauen (Landkreis Havelland) 2015 zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Ostdeutsche Kommunalversicherung fordert von den Tätern knapp 2,9 Millionen Euro. Das Potsdamer Landgericht erklärte am Dienstag, es stehe fest, dass die Beklagten die Turnhalle angezündet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist noch möglich.

Die Turnhalle sollte als zeitweise Unterkunft für etwa 150 Flüchtlinge genutzt werden. Die noch leere Halle brannte komplett nieder. Schneider war unter anderem Kreistagsabgeordneter.

In den kommenden 30 Jahren kann die Forderung des Versicherers vollstreckt werden. Die drei Täter sind nach Angaben des Gerichts Gesamtschuldner. Der volle Betrag kann damit von jedem Einzelnen eingezogen werden.

Gesamt-Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten

Mitte August verurteilte das Potsdamer Landgericht Potsdam den Turnhallen-Brandstifter Schneider zu einer Gesamt-Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Das Gericht hatte über mehrere einzelne Taten zu entscheiden. Dabei ging es um die Turnhallen-Brandstiftung und um die Unterbrechung bei einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen. Mit einer Gruppe von 50 Gleichgesinnten trommelte er gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums und brüllte Parolen. Auch soll er das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben.

Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch die fehlerhafte Bildung der Strafen fest. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen, hieß es. (dpa)