Zwei Kinder tot: Frau nach illegalem Autorennen wegen Mordes vor Gericht
Zum Auftakt eines Prozesses um ein illegales Autorennen mit zwei getöteten Kindern hat die Angeklagte sich unter Tränen bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Die 40-Jährige, der unter anderem Mord vorgeworfen wird, las am Freitag im Landgericht Hannover eine Erklärung vor.
"Es war kaum erträglich, mit dieser Schuld zu leben, zumal ich selbst drei Kinder habe", sagte die Polin schluchzend. Sie bestritt aber, sich mit dem mitangeklagten anderen Autofahrer ein Rennen geliefert zu haben. Vielmehr habe sie während eines Überholvorgangs in einer psychischen Ausnahmesituation die falsche Entscheidung getroffen.
Laut Anklage soll sich die Frau im Februar 2022 auf einer Straße in Barsinghausen ein verbotenes Autorennen mit einem 40-Jährigen geliefert haben. Sie fuhr dabei auf der Gegenfahrbahn. Dabei kollidierte sie mit mehreren Autos. Der Wagen einer vierköpfigen Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die zwei und sechs Jahre alten Söhne auf der Rückbank starben. Die Eltern und ein anderer Autofahrer wurden schwer verletzt.
Dem mitangeklagten 40-Jährigen wird unter anderem Beihilfe zum Mord zur Last gelegt. Beide Angeklagten sollen mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen mit circa 180 Stundenkilometern auf der einspurigen Straße nebeneinanderher gerast sein - erlaubt war auf dieser Strecke nur Tempo 70.
Nach internationaler Fahndung in Polen festgenommen
Mit Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen die mutmaßliche Unfallverursacherin beantragt. Die Polin wurde demnach am 20. September 2022 nach internationaler Fahndung in Polen festgenommen.
Laut Anklage soll die 40-Jährige einen Unfall mit tödlichem Ausgang für die Insassen der ihr entgegenkommenden Fahrzeuge billigend in Kauf genommen haben. Zur Tatbegehung sei der eigene Pkw verwendet und damit das Mordmerkmal des Einsatzes eines "gemeingefährlichen Mittels" erfüllt worden. In Bezug auf die verletzten Insassen der anderen Autos wird ihr gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Beide Angeklagte müssen sich zudem wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Für den Prozess sind insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 30. März gesprochen werden. (dpa)