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Corona-Regeln missachtet? Königsteiner Gastro-Chef Hitzer vor Gericht

Laut Ordnungsamt wurde an Sven-Erik Hitzers Imbissbuden das Infektionsschutzgesetz Ende 2021 nicht eingehalten. Er sieht das anders.

Von Simon Lehnerer
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Unternehmer Sven-Erik Hitzer sollte 6.200 Euro Corona-Bußgeld zahlen. Er wehrt sich dagegen vor Gericht.
Unternehmer Sven-Erik Hitzer sollte 6.200 Euro Corona-Bußgeld zahlen. Er wehrt sich dagegen vor Gericht. © Daniel Förster

Es ist nicht irgendjemand, der da in Pirna vor Gericht steht. Er ist regional bekannter Unternehmer, Hotelier und Gastronom und sitzt sogar im Vorstand des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz.

Am Montag eröffnete das Amtsgericht Pirna den Bußgeldprozess gegen die Restauration Festung Königstein GmbH und damit stellvertretend für das Unternehmen auch gegen seinen Chef Sven-Erik Hitzer. Er soll Ende 2021 gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen und die ihm auferlegten Bußgelder nicht bezahlt haben. Doch der Prozesstag endete ohne Ergebnis. Wegen einer fehlenden Genehmigung wollten die Mitarbeiter des Kreis-Ordnungsamts nicht aussagen. Der Folgetermin findet am 28. März statt.

Die Gastrobetriebe auf der Festung Königstein und das Bio- und Nationalparkrefugium Schmilka sind zwei von Hitzers beruflichen Standbeinen. Aber auch bei den Weihnachtsmärkten in Königstein, Dresden oder auf der Leuchtenburg in Thüringen ist der 60-Jährige stets treibende Kraft. Als Ende 2021 die Weihnachtsmärkte in Sachsen doch nicht starten konnten, hatte er die Idee, am Schloss Thürmsdorf in Struppen zwei Imbissbuden aufzustellen um Wanderern einen Glühwein für unterwegs anzubieten.

Hitzers Mini-Weihnachtsmarkt am Schloss Thürmsdorf.
Hitzers Mini-Weihnachtsmarkt am Schloss Thürmsdorf. © Daniel Förster

Als dann am 11., 12. und 19. Dezember 2021 sowie am 2. Januar 2022 Mitarbeiter des Landratsamts Pirna zur Kontrolle vorbeikamen, registrierten sie nach eigenen Angaben einige Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutzgesetz. Die vier einzelnen Bußgeldbescheide sollen den Betroffenen 6.200 Euro kosten. Konkret fehlte am 11. Dezember das Hygienekonzept, welches jedoch laut Aussage von Hitzers Mitarbeitern bereits ausgearbeitet, aber noch nicht gedruckt war.

An den folgenden drei Kontrolltagen soll es in Papierform an den Imbissen bereitgelegen haben - trotzdem trugen es die Verantwortlichen des Landratsamts auch an den anderen Tagen als fehlend in den Bericht ein. Außerdem seien Personen um die Stände herum festgestellt worden, die keine Deckel auf den Pappbechern hatten und ihre Getränke vor Ort zu sich nahmen. "Die To-go-Becher müssen einen Deckel haben, den haben wir natürlich mit ausgegeben. Wenn die Kunden ihn dann abnehmen, kann ich ja nichts dafür", sagt der Unternehmer.

Hinzu kommt laut Landratsamt, dass Personen sich ohne erforderliche Nachweise im speziell eingerichteten 2G-Bereich an den Buden aufhielten und zusätzlich eine unzureichende schriftliche Erfassung der Kunden erfolgte. Hitzer und seine Mitarbeiterinnen weisen die Vorwürfe zurück. Das Hygienekonzept habe noch an dem Abend der ersten Kontrolle im Imbiss vorgelegen, nur wurde bei den nachfolgenden Kontrollen nicht mehr danach gefragt. Auch habe sich niemand ohne deren Prüfung im 2G-Bereich aufgehalten.

Im Prozess erklärt Hitzer, dass er sich über die hohe Kontrollfrequenz und über die Art und Weise der Kontrolleure vor Ort wunderte. "Wir hatten an vier Adventswochenenden auf, das Ordnungsamt kam fast jeden Tag. Das war schon ein Running-Gag. Meine Mitarbeiterinnen weinten, weil sie sich total kriminalisiert fühlten", so der Gastronom. Am 28. März geht der Prozess weiter und voraussichtlich wird dann eine Entscheidung gefällt werden.