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Hat Waldheimer seine Mutter gewürgt?

Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer schweigen vor Gericht. Daraufhin wird die Verhandlung unterbrochen. Ein Zeuge soll gehört werden.

Von Elke Braun
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Ein in Waldheim lebender russischer Staatsbürger soll betrunken seine Mutter tätlich angegangen sein. Aus diesem Grund stand er jetzt vor Gericht.
Ein in Waldheim lebender russischer Staatsbürger soll betrunken seine Mutter tätlich angegangen sein. Aus diesem Grund stand er jetzt vor Gericht. © Archiv/André Braun

Döbeln/Waldheim. Was sich tatsächlich an diesem Nachmittag im November vergangenen Jahres in einer Wohnung an der Waldheimer Hauptstraße zugetragen hat, bleibt weitestgehend im Dunkeln.

Der 29-jährige Angeklagte mit russischer Staatsangehörigkeit schweigt vor Gericht. Die Geschädigte – seine Mutter – macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Unterbrechung der Hauptverhandlung

Deshalb unterbricht Richter Simon Hahn vorerst die Hauptverhandlung gegen den wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagten Russen.

Die Anklage, die der Staatsanwalt zu Beginn er Verhandlung vorliest, hört sich dramatisch an. Offenbar hatte der Angeklagte an diesem Tag im November – seinem Geburtstag – einige Gläser zuviel Alkohol getrunken.

Weil er betrunken war, forderte seine Mutter (49) ihn laut Anklage auf, die Wohnung zu verlassen. Das gefiel dem Angeklagten anscheinend nicht. Er soll seine Mutter in einer Ecke des Badezimmers zu Boden gedrückt und sie mehrfach ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben.

Diese Handlungen sind strafbar als vorsätzliche Körperverletzung, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Auch die Mutter will vor Gericht nicht gegen ihren Sohn aussagen und macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Für Richter Simon Hahn ist die Angelegenheit damit aber noch nicht vom Tisch.

Weitere Zeuge wird geladen

Er unterbricht die Verhandlung und legt einen neuen Termin fest. Dazu soll ein weiterer Zeuge – ein Nachbar – geladen und gehört werden, der den Streit zwischen Mutter und Sohn mitbekommen haben soll.

„Es hat ja auch einen Polizeieinsatz gegeben. Und der Nachbar hat kein Zeugnisverweigerungsrecht“, so Simon Hahn.

Er weist den Angeklagten und auch dessen Mutter vorsorglich darauf hin, mit dem Nachbarn bis zur Fortsetzung der Verhandlung nicht über den Vorfall zu sprechen.

„Das könnte sich gegebenenfalls ungünstig für Sie auswirken“, so der Richter, „beispielsweise, wenn sie den Zeugen wegen seiner Aussage bedrohen.“