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Waldheimerin der Geldwäsche angeklagt

Ungereimtheiten bei Kontobewegungen bringen eine 44-Jährige vor Gericht. Dort erscheint sie nicht. Der Richter entscheidet trotzdem.

Von Cathrin Reichelt
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Wegen leichtfertiger Geldwäsche war eine Waldheimerin vorm Amtsgericht Döbeln angeklagt. Jetzt hat sie zwei Möglichkeiten.
Wegen leichtfertiger Geldwäsche war eine Waldheimerin vorm Amtsgericht Döbeln angeklagt. Jetzt hat sie zwei Möglichkeiten. © Archiv/André Braun

Döbeln. Die Mitarbeiter der Bank, in der eine Waldheimerin ihr Konto führte, waren stutzig geworden. Innerhalb eines Monats wurde im Sommer 2021 acht Mal Geld auf das Konto eingezahlt und kurze Zeit später wieder abgehoben – allerdings nicht in Deutschland.

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