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Lichtenauer mit knapp 2,5 Promille auf dem Heimweg

Ein 34-jähriger Lichtenauer ist stark alkoholisiert unterwegs gewesen. Warum er jetzt vor dem Amtsgericht Döbeln stand.

Von Dirk Westphal
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Zwei Streifenwagenbesatzungen versuchten einen alkoholisierten Lichtenauer nach Hause zu begleiten. Der hatte allerdings andere Pläne.
Zwei Streifenwagenbesatzungen versuchten einen alkoholisierten Lichtenauer nach Hause zu begleiten. Der hatte allerdings andere Pläne. © dpa/Robert Michael

Döbeln/Lichtenau. Dass es nicht immer einfach ist, Freund und Helfer zu sein, erlebten zwei Streifenwagenbesatzungen am 28. März dieses Jahres in Lichtenau.

Eigentlich hatten sie nur vor, einen 34-jährigen Einheimischen, der sich kurz nach Mittag nicht mehr ganz nüchtern auf der Hauptstraße bewegte, nach Hause zu begleiten.

Das konnte dieser allerdings gar nicht verstehen, und so landete er nicht nur zur Ausnüchterung im Polizeirevier Mittweida, sondern bekam auch einen Strafbefehl.

Gegen den legte er Widerspruch ein und stand nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht.

Auf dem Heimweg vom Supermarkt sei die Polizei gekommen, und er sollte sich ausweisen. Danach wäre er weitergelaufen, hätte sich hingesetzt und eine Flasche Wasser geöffnet. Hätte er gedacht.

Korn statt Wasser

Es wäre allerdings Korn gewesen. „Da macht es doch keinen Sinn, dann einen Atemalkoholtest zu machen“, sagt der Lichtenauer, der seiner Meinung nach nun von mehreren Beamten eingekreist und mit einer Handfessel festgesetzt wurde.

„Die haben keinen Namen genannt, keinen Dienstausweis gezeigt“, wetterte er und fügte an: „Ich habe nur drei Flaschen Bier getrunken.“ Wie dadurch knapp 2,5 Promille Blutalkohol zustande gekommen sind, konnte er Richterin Anne Martens nicht erklären.

Vielmehr präsentierte die Verteidigung Bilder von Verletzungen, welche durch die Festsetzung entstanden.

Die übereinstimmenden Zeugenaussagen zweier Polizeibeamter brachten mehr Licht ins Dunkel. So wären zwei Streifenwagenbesatzungen zum Ort des Geschehens gerufen worden.

Die eine, um den Streit zwischen einem Passanten und einem Autofahrer zu klären, die andere, um einer hilflosen Person zu helfen. Schnell war klar, dass es sich um das gleiche Ereignis handelte.

Der Angeklagte hätte die Polizisten angepöbelt, sich sehr aggressiv und beleidigend gezeigt. Das Angebot, nach Hause gefahren oder begleitet zu werden, lehnte er ab.

Als er mit einer Bierflasche auf eine Beamtin zugegangen sei, hätte man aus Gründen des Selbstschutzes reagiert, den Angeklagten zu Boden gebracht und festgesetzt, um ihn nach einem Alkoholtest bis abends in Gewahrsam zu nehmen.

Einschlägige Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der einschlägig Vorbestrafte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu bestrafen sei.

Die Verteidigung sah dagegen ein überzogenes Handeln der Beamten und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. „Ich finde es mies, habe niemanden etwas getan“, schimpfte der Lichtenauer in seinem letzten Wort.

Richterin Anne Mertens verurteilte den 34-Jährigen zu 25 Tagessätzen zu je 15 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Beamten müssten Gefahren abwehren und Unfälle verhindern, so die Richterin.

„Und wenn ein Polizeibeamter etwas sagt, sei das zu tun, weil es ein Polizeibeamter ist“, sagte Anne Martens, die den Beamten attestierte, korrekt gehandelt zu haben.

Selbst wenn es sicher eine unglückliche Situation gewesen sei, in der sich der Lichtenauer gegen die Hilfe zur Wehr gesetzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig